Das Zweite würde ich unterstützen. Ich habe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr begrüßt. Wir haben ja nach den letzten Ereignissen im Kontext NSA eine sehr umfassende Neuregelung des BND-Gesetzes vorgenommen. Wir hatten uns dafür entschieden, dass der BND in Zukunft auf einer sehr, sehr klaren Rechtsgrundlage arbeiten soll. Diese Verfassungsklage war insofern wichtig, weil damit die Frage gestellt wurde, ob das BND-Gesetz auch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts in Ordnung ist.
Ich finde das Urteil sehr ausgewogen. Es hat zum einen die wichtige staatliche Aufgabe des BND, uns als Bundesregierung, aber auch Sie als Parlament mit wichtigen und verlässlichen Informationen über die komplexe Lage im Ausland aufzuklären, sehr betont. In diesem Zusammenhang hat es auch betont, dass die Arbeitsfähigkeit einer Ausland-Ausland-Aufklärung wichtig ist und erhalten werden muss. Insofern ist dieses Urteil eine sehr gute Grundlage. Das Zweite, was betont wurde, ist, dass die parlamentarische Kontrolle aber auch durch einen richterlichen Spruchkörper – eine quasi richterliche Kontrolle – noch verstärkt werden muss.
Deshalb setzen wir dieses Urteil sehr gerne um. Denn ich gehe davon aus, dass dadurch die Akzeptanz der Arbeit des BND und auch die Rechtssicherheit hinsichtlich der Arbeit im BND gestärkt werden. Ich gehe davon aus, dass das neue BND-Gesetz, das wir am Ende hier gemeinsam beschließen werden, für die Arbeit dieses Nachrichtendienstes eine wichtige Stärkung bedeutet und keine Schwächung.