Herr Staatsminister Braun, in dem Verfassungsgerichtsurteil wird darauf hingewiesen, dass eine klassische präventive Kontrolle der Nachrichtendienste, wie es sie in anderen Ländern dieser Welt gibt, in Deutschland so nicht möglich ist. Das hat Konsequenzen für das Parlament bei der Nachrichtendienstkontrolle. Wir haben das Staatsversagen im Zusammenhang mit dem NSU erlebt, wir haben einen Anschlag auf dem Breitscheidplatz erlebt und feststellen müssen, dass das Parlamentarische Kontrollgremium offensichtlich nicht immer rechtzeitig von Nachrichtendiensten über die Zustände in diesen Diensten informiert worden ist. Weil wir als Bundestagsfraktion Ihnen einen Gesetzentwurf zur Einführung eines parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten vorgelegt haben, ist meine Frage an Sie, wie Sie in dieser BND-Reformnovelle die präventive parlamentarische Kontrolle stärken wollen oder ob das für diese Bundesregierung kein Thema ist, weil aus ihrer Sicht alles so stimmt, wie es momentan läuft.
Mittwoch, 17. Juni 202019. Wahlperiode, 165. Sitzung
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