Herr Minister, Sie sind als Chef des Bundeskanzleramtes auch für die Dienst- und Fachaufsicht über die deutschen Nachrichtendienste zuständig; ich komme also auf das Thema noch mal zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz über die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND in zentralen Teilen für verfassungswidrig erklärt und damit auch die massive Kritik der Opposition bei der Beschlussfassung im Prinzip bestätigt.
Nun hat das Gericht in seinem Urteil bezüglich dieses Gesetzes eine Übergangsfrist gelassen und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Ende 2021 eine Novellierung dieses Gesetzes vorzunehmen. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Wie wollen und wie werden Sie sicherstellen, dass alle von den Karlsruher Richtern für verfassungswidrig erklärten Praktiken sofort beendet werden und nicht einfach bis Ende 2021 weitergeführt werden? Was werden Sie in dieser Richtung tun? Welche Überlegung haben Sie zur Stärkung der Kontrollbefugnisse des Parlaments, insbesondere was die Auskunftspflichten der Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten zur Arbeit der Nachrichtendienste angeht?