Als Erstes, damit da keine Verwirrung entsteht: Es gibt neben dem Grundsatz natürlich immer Sonderfälle in einer Bundesregierung; sonst wäre es auch zu einfach. Der ganze Bereich Arzneimittel fällt natürlich auch aufgrund der dort gebündelten Kompetenzen sehr stark in die Zuständigkeit des BMG. Das heißt, wenn es um die Zulassung und die Arzneimittelproduktion in Deutschland geht, dann ist das ein anderer Fall. Aber das, worüber wir im Wesentlichen gerade reden, sind ja Schutzmasken, Schutzkittel und verschiedene Verbrauchsmaterialien. Wir haben insgesamt elf Produktkategorien gebildet, die wir für sehr essenziell halten. Je nach Haltbarkeit, Kostenfaktor und bisherigem Produktionsanteil in Deutschland ist das alles ein bisschen unterschiedlich zu bewerten; das kann man nicht so pauschal sagen.
So ist es auch mit der Höhe der Reserve. Wir haben in der Bundesregierung, zwischen BMWi, BMG und auch anderen betroffenen Ministerien, ein gemeinsames Verständnis entwickelt, was unter den Bedingungen des Fortgangs der Pandemie und bei unterschiedlichen möglichen Entwicklungen sozusagen eine sinnvolle nationale Reserve ist. Das können wir gerne noch mal detaillierter im Nachgang berichten; aber es ist nicht anhand von zwei Zahlen darzulegen, wie hoch diese Reserve ist.