Also, ich habe sehr deutlich gesagt, dass sich das neue Programm am Umsatzausfall orientiert; das ist auch richtig. Das Zweite: Das Thema Unternehmerlohn haben wir aus grundsätzlichen Erwägungen anders gelöst. Die Frage ist, wie wir den Unternehmerlohn neu definieren, wie hoch er angemessenerweise in der Coronakrise ist. Wir können da den Inhaber eines größeren mittelständischen Betriebs – die Grenze liegt bei 249 Mitarbeitern – nicht mit dem kleinen soloselbstständigen Künstler vergleichen. Ich glaube, dass es nicht möglich ist, so etwas in angemessener Weise unbürokratisch und unanfechtbar zu lösen, gerade weil es sich dabei um ein Programm handelt, dessen Inanspruchnahme noch an anderen Kriterien geknüpft ist. So hätten wir am Ende ein Nebeneinander von Menschen, die entweder ihren Lebensunterhalt daraus beziehen oder nicht. Unter Gerechtigkeitsaspekten – auch wenn es erst mal gut klingt – kann ich mir dafür schlichtweg keine sehr gute Lösung vorstellen.
Wir haben deshalb von Anfang an die Vermögensprüfung und anderes im Bereich der Grundsicherung zurückgestellt, sodass derjenige, der jetzt durch die Coronakrise vorübergehend einen Einnahmeausfall hat, auf die Grundsicherung zurückgreifen kann, ohne die ganzen Vorbedingungen, die normalerweise bei einer längerfristigen Arbeitslosigkeit gelten, erfüllen zu müssen. Insofern ist es vielleicht kein Instrument, dessen Inanspruchnahme dem Einzelnen leichtfällt; aber unter Gerechtigkeitsaspekten – was die Höhe angeht – ist es ein eingespieltes und klar definiertes Instrument. Insofern gibt es für das Problem eine Lösung. Ich glaube nicht, dass uns am Ende ein Programm, das auch Unternehmerlohn berücksichtigt, unter Gerechtigkeitsaspekten zufriedenstellen würde.