Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der heutigen Debatte geht es um den Schutz vor Kontopfändungen, um Kontozugang für jedermann und um transparente Bankgebühren.
Vor knapp zehn Jahren haben wir das Pfändungsschutzkonto eingeführt. Dieses Girokonto sorgt dafür, dass verschuldeten Menschen das Existenzminimum auch wirklich zur Verfügung steht. Sie werden in dieser Höhe vor Kontopfändungen geschützt. Der monatlich pfändungsfreie Betrag bleibt ihnen erhalten. Sie können damit trotz Zwangsvollstreckung ihren Lebensunterhalt bestreiten und selbstbestimmt am Wirtschaftsleben teilnehmen. Das sogenannte P-Konto ist damit ein wichtiger Bestandteil unseres Sozialstaates, und es hat sich bewährt.
Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir einige Problemstellungen an, die im Rahmen der Evaluierung des P-Kontos festgestellt wurden. Beispielsweise werden die Pfändungsfreigrenzen künftig jährlich angepasst, Ansparmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher werden verbessert, und der Pfändungsschutz wird auch auf Gemeinschaftskonten erstreckt. Für meine Fraktion haben schon die Kollegen Dr. Ullrich und Thies dazu im Detail ausgeführt. Ich möchte mich daher auf die beiden Punkte aus dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen konzentrieren.
Zuerst zum Thema Basiskonto: Wir haben 2016 den Rechtsanspruch auf ein Bankkonto für jedermann eingeführt, das sogenannte Basiskonto. Auch diese Entscheidung hat sich bewährt. Wir als Union wollen, dass Basiskonten für Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir uns damals gemeinsam mit den Sozialdemokraten dazu entschieden, im Gesetz festzuschreiben, dass die Gebühren angemessen sein müssen. Dabei ist insbesondere auf die marktüblichen Entgelte abzustellen und das Nutzerverhalten zu berücksichtigen. Diese Regeln wollen wir nicht aufweichen. Die Mehrzahl der Institute bewegt sich mit ihren Gebühren für die Basiskonten in einem angemessenen Rahmen. Sofern Kontogebühren unangemessen sind, haben Gerichte in den vergangenen Jahren mehrfach zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern entschieden. Auf Grundlage der gesetzlichen Regelung wurden unangemessen hohe Gebühren also abgesenkt. Das halten wir für den richtigen Weg.