Gute Frage.
Es ist ja zu unterscheiden: Was tun wir eigentlich, wenn wir diese nationale Notlage als Parlament aussprechen? Das haben wir getan. Wir haben damit beispielsweise gesagt: Unser Herr Gesundheitsminister
erhält die Möglichkeit, die Ermächtigung, schnell Verordnungen auf den Weg zu bringen, die es uns möglich machen, mit den verschiedenen Herausforderungen, mit denen wir zu tun haben, auf verschiedenen Ebenen umzugehen. Da geht es natürlich immer auch um die Kommunen, es geht um die Regionen, aber es geht auch um den Bundestag und um die Bundesregierung, die gesetzliche Rahmenbedingungen so anpassen muss, dass wir in der Lage sind, mit diesen Herausforderungen umzugehen.
Sie selber haben ja noch einen Annex gemacht und festgestellt: Ja, alle diese Verordnungen, die sollen mal schön weitergelten. – Es war doch so, dass wir genau den Rahmen gegeben haben, damit diese Verordnungen gemacht werden können. An der Stelle widersprechen Sie sich in der Tat selber.
Vielmehr geht es doch eigentlich darum, dass wir ein Verfahren finden, wie wir für diese Art von Ermächtigung, die wir als Parlament dem Herrn Minister genehmigt haben, mehr Parlamentsvorbehalt schaffen.
Das haben wir mit unserem Änderungsantrag in der letzten Plenarwoche versucht, der leider abgelehnt worden ist.
Meine Damen und Herren der Koalition, ich würde Ihnen sehr nahelegen, dass Sie uns an der Ausgestaltung der Verordnungen beteiligen. Wir als Fraktion sind bereit, genau diese Aufwände zu machen. Wir sind zu allen Ausschusssitzungen bereit, zu zusätzlichen Terminen, wenn sie denn nötig wären.
Das täten wir, und das wäre dann auch der richtige Weg.
Wenn wir weiterhin Flexibilität und Reaktionsfähigkeit für den Schutz der Bevölkerung brauchen, dann müssen wir uns überlegen: Mit welchen Methoden, mit welchen Instrumenten erreichen wir das? Und die müssen natürlich immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden; sie müssen immer wieder an die Lage angepasst werden. Man muss auch genau hinsehen: Welche Bevölkerungsgruppen sind wie betroffen? Da kann ich Ihnen sagen: Es wäre sehr gut, wenn Sie vonseiten der Regierungsfraktionen die Situation der Familien, der Kinder, der Jugendlichen stärker in den Blick nehmen würden, als Sie das bisher getan haben; da haben wir Nachsteuerungsbedarf.
Kommen wir zu dem weiteren Vorgehen. Wir werden ja über den Entwurf diskutieren. Aber ist es nicht eigentlich viel wichtiger, darüber zu diskutieren, wie wir dazu kommen, eine fundierte Entscheidung zu treffen, wann und unter welchen Bedingungen wir die epidemische Lage auflösen?
Dazu brauchen wir Instrumente. Wir schlagen vor, dass es einen Pandemierat geben soll, mit dem wir Menschen – und zwar nicht nur aus dem Bereich der Medizin, sondern aus vielen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Bereichen – in einem Expertenrat zusammenführen, die uns bei dem Prozess begleiten, festzustellen: Ab wann können wir wieder zur Normalität, auch im parlamentarischen Verfahren, zurückkehren? Das wäre der richtige Weg, und das müssten wir tun.
Zugleich will ich noch mal anmahnen: Wir alle wissen, dass der Erfolg in der Infektionsbekämpfung ganz, ganz entscheidend von der Akzeptanz der Bevölkerung für die Maßnahmen und deren Nachvollziehbarkeit abhängt. Da ist es sehr, sehr wichtig, nicht nur vordergründigen Zahlen hinterherzulaufen, sondern umsichtig mit ihnen umzugehen und immer im Blick zu haben: Wir sind nicht am Ende der Coronakrise; wir sind noch mittendrin. Wir müssen immer wieder damit rechnen, dass es zu lokalen, aber auch zu sehr großen Ausbrüchen kommt. Wir brauchen Handlungsfähigkeit und einen differenzierten Umgang mit den Gruppen, die besonderen Risiken ausgesetzt sind. Dafür brauchen wir Augenmaß und sehr genaues Hinsehen. Das wäre der eigentliche Weg, den wir zu beschreiten hätten.
Danke schön.