Das Pult wird ja nun hundertmal am Tag gereinigt. Ich habe eigentlich Zutrauen zu Frau Dröge, dass sie hier am Pult praktisch nichts hinterlässt. Deshalb war ich etwas schneller.
Lieber Peter Altmaier, herzlichen Glückwunsch natürlich auch von mir zu deinem Geburtstag. Allerdings kann ich dir so ein schönes Geschenk wie das von Frau Dröge, dass die Grünen einem Gesetzentwurf der Koalition zustimmen, leider nicht überbringen. Ich kann dir nur dazu gratulieren, dass wir heute die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes verabschieden können. Wir trinken natürlich gerne ein Glas mit dir im Anschluss.
Meine Damen und Herren, die gegenwärtige Krise zeigt ja eigentlich zwei Dinge ganz scharf:
Zum Ersten. Deutschland ist Exportweltmeister, und die deutsche Wirtschaft kann ohne Export nicht erfolgreich sein. Das heißt für uns, dass wir offene Märkte brauchen. Wir brauchen globale Lieferketten, und wir brauchen keinen Protektionismus. Das ist die eine Seite.
Meine Damen und Herren, die zweite Seite zeigt, dass in der Welt natürlich auch Verteilungskämpfe um neue Technologien, um Wissen, um Patente und um Ähnliches stattfinden. Das beides unter einen Hut zu bringen, ist die eigentliche Kunst; das soll mit der Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes zumindest versucht werden.
Es gibt zwei besondere Teile in dem Gesetzentwurf:
Das eine ist die Umsetzung der EU-Screening-Verordnung. Ich glaube, es ist eigentlich ganz klar, dass wir das mit der Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes machen; denn damit herrschen europaweit gleiche Bedingungen. Ich verlasse mich nicht ganz so hundertprozentig auf die Europäische Kommission wie Frau Dröge. Die Bezeichnung „mögliche Beeinträchtigungen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit“ ist sehr weitläufig. Hier muss man wirklich mit sehr viel Gefühl rangehen. Wenn diese Dinge zu eng gesehen werden – in Brüssel weiß man ja nie so genau, welche Geisteshaltung in den Organen vorherrscht –,
kann das auch nach hinten losgehen; wenn ich es mal so sagen darf. Aber trotzdem setzen wir dieses europäische Recht jetzt in deutsches Recht um. Dazu gibt es eigentlich auch keine Diskussion.
Zum zweiten Teil, zu den Prüffristen. Ich glaube, es ist doch ein großer Fortschritt – Herr Houben, das können Sie doch nicht anders sagen –, dass wir zum Beispiel die Vorprüffrist verkürzen. Die aktuellen Zahlen zeigen ja, dass im Prinzip schon in der Vorprüffrist fast alle Prüfverfahren rausfallen. Wenn das so bliebe, das heißt also, wenn die Prüffälle eben nicht in weitere Prüfungsstufen gehen müssen, hätten wir mit der Verkürzung der Prüffrist ja was richtig Gutes getan, weil die Prüffrist dann nur noch zwei Monate umfasst.
Dass die Prüffristen jetzt überhaupt im Gesetz stehen, war für uns ein sehr wichtiges Anliegen; denn wenn man die Prüffristen wieder ändern will, bedarf es eines Gesetzgebungsverfahrens, das heißt also einer neuen Diskussion hier im Deutschen Bundestag. Verordnungen sind Regierungshandeln, und wir haben uns in verschiedenen Bereichen schon über manche Verordnung der Regierung geärgert, die unseren politischen Willen eigentlich konterkariert. Insofern ist das ein großer Fortschritt, Herr Houben; deswegen kann ich das auch nicht so ganz nachvollziehen.
Sie haben noch etwas angesprochen, und zwar das Thema Evaluierung. Ja, ich finde es super, dass das im Gesetzentwurf behandelt wird.
Das ist überhaupt nicht Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Regierung oder gegenüber dem Regierungshandeln. Wir müssen doch in einer bestimmten Frist ganz einfach mal überprüfen, ob das Gesetz praktikabel ist, ob wir vielleicht noch mal Änderungen vornehmen müssen.
Das ist der Sinn einer Evaluierungsfrist, und eine solche Frist finde ich toll. Ich würde mir wünschen, dass jedes Gesetz ein Evaluierungsdatum bekommt. Dann würden wir über manche Dinge hier ganz anders diskutieren. Ich denke, diese Form der Gesetzgebung hat eine höhere Qualität, als dies bei manch anderem Gesetz der Fall ist.
Ein weiterer Punkt ist auch sehr wichtig. Oftmals ist es ja so: Man reicht seine Unterlagen bei der Behörde ein. Dann sagt die Behörde: Die Unterlagen sind nicht vollständig. Reichen Sie weitere Unterlagen ein. – Dann werden weitere Unterlagen eingereicht. Dann geht das Prüfverfahren von vorne los. Dann sagt die Behörde wieder: Es fehlen weiterhin die und die Unterlagen. – Und dann startet das Ganze vielleicht zum dritten Mal.
Das ist jetzt anders. Das Verfahren wird nicht dadurch neu begonnen, dass zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden müssen, sondern es wird lediglich angehalten. Das ist gerade für Investoren aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Punkt, weil damit auch der Behördenwillkür, dass man ständig neue Unterlagen nachfordert, um sozusagen den Prüfungszeitraum unendlich zu verlängern, ein Riegel vorgeschoben wird. Ich halte das für eine sehr gute Regelung.
Jetzt komme ich zur AfD. Herr Müller, nehmen Sie es mir nicht übel: Das war ja ein ziemlicher Ritt à la Eulenspiegel, den Sie hier vollzogen haben. Überlegen Sie sich das mal selber: Das Finanzamt soll eine Firmenübernahme prüfen.
Das Finanzamt kann sich die Zahlen angucken und vielleicht noch sehen, ob das Unternehmen Steuern gezahlt hat oder nicht. Aber bei der Investitionsprüfung, auf die das Außenwirtschaftsgesetz abzielt, geht es doch um ganz andere Dinge. Insofern ist das für mich ein völlig absurder Gedanke. Sie wollen ja damit suggerieren: Die Firmen kassieren in Deutschland Fördermittel, und dann werden Sie praktisch ins Ausland verkauft.