Ich denke, da kommt es nicht auf die Details an, wer das initiiert hat, sondern es kommt darauf an, dass man von der Regierungsseite da gehandelt hat, wo man handeln muss.
Lassen Sie mich aber noch ankündigen: Wir sehen intensiven Vorabdiskussionsbedarf, und zwar dazu, welche Fallgruppen in der geplanten Sechzehnten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung neu geregelt werden sollten. Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass immer mehr Fallgruppen wie künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter und Quantentechnologie unter diese Prüfungen fallen sollen. Insbesondere ist es dabei auch notwendig, klarere Unterscheidungen zu treffen.
Deutsche Unternehmen können mit dieser Novelle zum Außenwirtschaftsgesetz effektiver vor Krisenprofiteuren geschützt werden. Aber wir sollten auch sehr aufpassen, dass wir nicht permanent verschärfen. Wir wollen keine Politik der Angst vor ausländischen Investitionen in Deutschland.
Denn – im Gegenteil –: Auch wir benötigen ausländisches Kapital in Deutschland. Wir wollen aber auch keinen Ausverkauf deutscher Firmen durch ausländische Unternehmen zulassen, weder in der aktuellen Coronakrise noch in einer möglichen Kapitalschwächephase danach.
Beide Aspekte bringt diese Novelle in eine gute und verantwortungsvolle Balance in einem europäischen Rahmen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.