Frau Kanzlerin, die „taz“ druckte wenige Tage vor den Gewaltexzessen in Stuttgart, Polizisten gehörten auf den Abfall, da seien sie unter ihresgleichen. Diese Volksverhetzung, diese Verletzung der Menschenwürde und diesen Angriff auf die Ordnungsmacht des Staates wollten Sie nicht vom Innenminister rechtlich überprüft sehen. Der verantwortliche Dienstherr selbst sollte sich nicht vor seine Leute stellen. Sie wollten eher die Verunglimpfungsfreiheit der Linkspresse geschützt sehen, meinten gar, Derartiges sei wohl legitime Meinungsäußerung.
Ist Ihnen klar, dass Sie den Minister an genau dem hindern, wofür Sie ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz gemacht haben, das jetzt de facto zur Zensur normaler freier Meinungsäußerung gebraucht wird, während bei der „taz“ wirklich Hassrede zu unterbinden gewesen wäre? Sie verhindern hier ein politisches Zeichen gegen die, die unseren Sicherheitskräften hinterrücks in den Rücken treten.
Ich frage Sie: Wie kommen Sie dazu, den Innenminister davon abzuhalten, diese Hetze gegen die Leute, die für unseren Staat den Kopf hinhalten, durch Rechtsprechung unterbinden zu lassen? Reichen Ihnen 19 verletzte Polizisten in Stuttgart nicht?