Nein. – Wir haben in diesem Bundestag vor zwei Jahren das Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz für die Rente verabschiedet und damit den Nachholfaktor bewusst ausgesetzt, damit das gesetzliche Sicherungsniveau nicht nachträglich relativiert wird; denn das wäre die Folge, hätte man ihn in Kraft gelassen. Das hat auch etwas mit Verlässlichkeit zu tun.
Und Verlässlichkeit war auch ein Hauptmotiv für die Haltelinie 48 Prozent. Denn mit sinkendem Rentenniveau muss man immer länger arbeiten, um im Alter einen Rentenanspruch zu erwerben, der oberhalb der Grundsicherung liegt. Der aktuelle Wochenbericht des DIW, des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, macht das noch einmal deutlich.
– Stimmt, war ein guter Tipp!
Beschäftigte mit einem durchschnittlichen Einkommen müssen inzwischen gut 27 Jahre arbeiten und Beiträge zahlen, um einen Rentenanspruch zu erwerben, der oberhalb der Grundsicherung liegt.
Das sind fünf Jahre länger als noch 2004. Und ein Großteil der Beschäftigten hat kein durchschnittliches Einkommen; vielmehr liegt das Einkommen deutlich darunter. Da ahnt man, was auf uns zukommt, erst recht, wenn das Rentenniveau weiter sinkt. Und wir haben gesagt: Das machen wir nicht mit.
Es würde die Legitimation der gesetzlichen Rente infrage stellen, wenn man lange einzahlt und am Ende nur Grundsicherung erhält. Eine Antwort darauf ist auch die Grundrente,
die wir heute im Ausschuss verabschiedet haben und morgen im Plenum beschließen werden.
Generationengerechtigkeit ist auch eine Frage von Verlässlichkeit. Gerade junge Menschen müssen die Sicherheit haben, dass sie im Alter eine möglichst auskömmliche Rente erhalten, wenn sie noch lange bis zum Ruhestand arbeiten müssen.