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170. Sitzung
Donnerstag, 2. Juli 202019. Wahlperiode, 170. SitzungBeschluss des Bundestages gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn, mit Ihrer Erlaubnis, allen Franken heute einen schönen Tag der Franken wünschen!

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD
Zurufevon der SPD: Oh!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Beratungen zum zweiten Nachtragshaushalt ist noch einmal der Unterschied zwischen der Bundesregierung und den sie tragenden Fraktionen und der FDP-Fraktion deutlich geworden: Wir wollen über Entlastungen das Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern und bei den Unternehmen belassen, damit sie unmittelbar und schnell entscheiden können, ob sie investieren, konsumieren oder sparen. Sie wollen das Geld den Bürgern wegnehmen, um dann großzügig das Geld über mehr als 60 Programme zurückzuverteilen.

Beifallbei der FDP

Wir nehmen Kredite auf!

Sie stellen den Staat in den Mittelpunkt des Aufschwungs. Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt des Aufschwungs.

Beifallbei der FDP

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist aber nur ein Unterschied, der uns ausmacht.

Ein weiterer Unterschied ist, dass bei Ihnen Reden und Handeln auseinanderfällt. Dafür möchte ich zwei Beispiele nennen.

Erstes Beispiel: Neuverschuldung. Ende Mai 2020 – ich weise darauf hin, damit wir da nicht auseinandergehen – hat Dr. Markus Söder, Landesvorsitzender der CSU und Mitglied des Koalitionsausschusses, eine Obergrenze für die Neuverschuldung gefordert, um im selben Atemzug – so wie auch Sie hier, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU im Deutschen Bundestag – eine Neuverschuldung zu beschließen, durch die Bürgerinnen und Bürger und zukünftige Generationen belastet werden. Der Bundesrechnungshof – und nicht nur er – ist der Meinung, dass sie nicht nötig wäre. Erster Unterschied: Reden und Handeln fällt bei der CSU auseinander.

Beifallbei der FDP
Zurufdes Abg. Alexander Dobrindt [CDU/CSU]

Zweites Beispiel: Thema Steuersenkung. Im Februar 2020, Hans Michelbach: Solidaritätszuschlag, Unternehmensbesteuerung, Mittelstandsbauch – es wäre jetzt dringend nötig, all das abzuschaffen oder zu senken. – Im Mai 2020 im Zuge der Steuerschätzung haben Sie, Herr Kollege Dobrindt, gefordert, dass der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden soll.

Bei jeder Gelegenheit fordern die Kolleginnen und Kollegen der Union die Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Am Montag haben Sie uns erklärt: Jetzt ist nicht der Zeitpunkt dafür.

1. Januar ist der Zeitpunkt!

Ich will noch einmal für Sie festhalten: Einen Impuls in einer Krisensituation zu geben mit der Abschaffung des Solidaritätszuschlags – kein Zeitpunkt dafür. In der Phase vorher mit Rekordsteuereinnahmen und Steuerzuwächsen – kein Zeitpunkt für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Am 1. Januar, Herr Kollege!

Auslaufen des Solidarpakts – kein Zeitpunkt zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Wenn viele ernstzunehmende Verfassungsrechtler die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags infrage stellen – kein Zeitpunkt für die CSU, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen.

Wenn Ihre eigenen Experten in der Anhörung des Haushaltsausschusses am Montag noch einmal die Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorschlagen – kein Zeitpunkt für die Union, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen.

Beifallbei der FDP sowie bei Abgeordneten der AfD

Deshalb möchte ich Sie noch mal auffordern: Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu.

Senken Sie die Steuern. Schaffen Sie den Mittelstandsbauch und den Solidaritätszuschlag ab. Investieren Sie, entfesseln Sie. Wir sind mutig. Seien Sie es auch, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union.

Vielen Dank.

Beifallbei der FDP

Nehmen Sie zur Kenntnis, dass am 1. Januar der Solidaritätszuschlag abgeschafft wird für 90 Prozent der Steuerzahler! Warum nehmen Sie das nicht zur Kenntnis?

Beifallbei der CDU/CSU

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