Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Geschichte des unter den Bedingungen von Covid-19 modifizierten Reisevertragsrechts ist eine Geschichte der handwerklichen Stümperei, wie wir sie in diesem Haus zum Glück nur selten erlebt haben.
Aufgescheucht durch Hunderttausende Reiseverträge, die nicht erfüllt werden konnten, und damit auch durch die gezahlten Gelder, die nicht zurückgekommen sind, legte die Regierung einen Gesetzentwurf vor, der einen Zwangsgutschein vorsah. Was passierte? Die EU-Kommission hob den Finger, und, schwupp, schon war der Gesetzentwurf wieder weg.
Nach ein paar Wochen kam ein neuer Gesetzentwurf. Der Gutschein war noch da, aber jetzt war er freiwillig und mit einer Staatsgarantie unterlegt. Wunderbar – dachte ich mir damals auch, aber ich habe seinerzeit auch an dieser Stelle dazugesagt: Passen Sie auf, dass die EU-Kommission nicht kommt, auf Artikel 107 AEUV hinweist und sagt: Das ist eine Beihilfe. – Was tat sie? Genau das. Damit war auch der Entwurf wieder weg.
Jetzt kommt ein neuer Entwurf. Der Gutschein ist immer noch freiwillig, und die Staatsgarantie ist auch immer noch da, aber mit einer Garantieprämie, die vermeiden soll, dass das Ganze als eine Beihilfe gewertet wird – in der Hoffnung, dass die EU-Kommission mitmacht. Diese Garantieprämie wird natürlich auf die Reisepreise draufgelegt. Damit verteuert sich das Reisen. Gerade in dieser Zeit, in der die Tourismuswirtschaft mit dem Rücken an der Wand steht, wollen Sie das Reisen verteuern. Das ist eine besonders geniale Idee.
Die Versicherungswirtschaft läuft im Übrigen Sturm gegen diese Regelung, weil sie sie – das befürchtet sie – mit Kosten belastet, die bei den Vertragsabschlüssen gar nicht absehbar waren. Vielleicht steht die nächste Nachbesserung auch schon vor der Tür.
Man könnte an vielen Stellen in diesem Gesetzentwurf ansetzen und diese im Einzelnen kritisieren, aber ich glaube, es ist an der Zeit, auch einmal in den Blick zu nehmen, wie manchmal in diesem Hause und in dieser Regierung Gesetze zustande kommen.
Ein paar Referenten – mit oder ohne Lobbyhilfe – basteln einen Entwurf. Sie holen sich auch noch den einen oder anderen Sachverständigen, von dem sie annehmen, dass er ihre Linie unterstützt. Der Entwurf wird vorgelegt. Manchmal machen wir auch noch eine Anhörung dazu, um deren Ergebnis sich niemand kümmert, am allerwenigsten die Regierung. Ich habe hier in dieser Legislaturperiode selber mehrfach erlebt, dass Gesetzentwürfe beschlossen wurden, noch bevor auch nur das Protokoll der Anhörung vorlag.
– Ihre eigene Fraktion hat in Landesparlamenten schon gegen die Verabschiedung von Gesetzen geklagt, weil das Protokoll bei der Beschlussfassung nicht vorlag. Sie sollten sich dabei also ganz bestimmt ganz zurückhalten.
Noch eines: Es gibt in anderen Parlamenten – übrigens auch in dem von Ihnen so hoch geschätzten EU-Parlament – und in der EU-Kommission Techniken, mit denen man versucht, unerwünschte Folgen von Gesetzen möglichst systematisch vorab zu erfassen; das sind die sogenannten Ex-ante Impact Assessments. Es würde unserem Hause wohl anstehen, gelegentlich auch mal auf solche Verfahren zurückzugreifen, die wohl bewährt sind und die es bei besonders wichtigen Gesetzen wert sind, auch angewandt zu werden, um solche Katastrophen zu verhindern, wie sie hier mit dem Reisevertragsrecht passiert sind.
Die letzten fünf Sekunden meiner Redezeit schenke ich Ihnen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.