Liebe Frau Kollegin Schmidt, Sie wissen, dass ich Sie sehr schätze und dass Sie auch in unserer Gesellschaft aktuell gerade für die Menschen mit Behinderung eine sehr, sehr wichtige Rolle spielen. Wir wissen auch – wir haben es in dieser Woche auch gehört –, dass die Verbesserungen, die in dieser Woche vorgenommen wurden, sehr stark auf Ihre Interventionen zurückzuführen sind. Dafür möchte ich Ihnen auch im Namen der betroffenen Menschen ausdrücklich danken.
Wenn Sie mir gerade zugehört haben, bin ich, wie gesagt, auch gern bereit – ich habe ja jetzt noch zwei Minuten –, in meiner Rede fortzufahren. Ich habe bisher eigentlich vor allem Minister Spahn und die Verschleppung des bisherigen Verfahrens kritisiert, weil die anderen Teile dieses Gesetzes gar nicht schlecht sind. Ich habe auch gesagt, dass das, was in dieser Woche gemacht wurde, durchaus Verbesserungen sind, aber trotzdem nicht zu Rechtssicherheit führt und deswegen auch weiterhin von uns kritisiert wird. Wenn Sie mir erlauben, würde ich auch genau darauf jetzt weiter eingehen, an welchen Punkten wir die gleiche Problematik fortgesetzt sehen.
Sie haben es gerade angesprochen: Den Wünschen der Betroffenen ist zu entsprechen. – Das ist sozusagen die Analogie zum SGB IX. Wir haben aber in diesem Gesetz auch Betroffenengruppen, die nicht durch das SGB IX abgedeckt sind. Deswegen sehen wir hier keine grundsätzliche Problemlage für alle Betroffenengruppen geklärt.
Für die Versorgungsschwierigkeiten sind nach wie vor die Betroffenen zuständig. Wir sind aber der Meinung, dass es dringend geboten ist, dass die Kassen den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen haben. Das steht nicht in Ihren Änderungsanträgen.
Für uns ist auch nicht absehbar, was die Zielvereinbarungen für die Betroffenen bedeuten, wenn zum Beispiel keine Erfolge von wem auch immer definiert werden.
Das sind meiner Meinung nach drei wesentliche Punkte, die nach wie vor in der jetzigen Regelung zu kritisieren sind
Deswegen ist für uns immer noch nicht ausgeschlossen, dass die Betroffenen gegen ihren Willen in eine stationäre Einrichtung umziehen müssen. Das ist der Kernpunkt. Die Selbstbestimmung ist für uns das Hauptthema. Deswegen halten wir, die drei Oppositionsfraktionen aus dem demokratischen Lager, unseren Änderungsantrag aufrecht.
– Ja. – Wieso ist jetzt die Zeit schon vorbei?