Der Umstand, dass gerade ein Vertreter Ihrer Fraktion hier eine solche Bemerkung macht, würde mich jetzt zu vielerlei Kommentaren veranlassen können; die spare ich mir jetzt an dieser Stelle.
– Na ja, also wie Sie sich insbesondere zu dieser besonders betroffenen Gruppe von Menschen, die Unterstützung brauchen, verschiedentlich äußern, Vertreter Ihrer Partei, und sich dann hier so hinzustellen: Das ist nicht nur doppelzüngig, da fielen mir auch noch manch andere Worte zu ein. Das will ich Ihnen einmal klipp und klar sagen.
Aber unabhängig davon, sagen wir auch sehr klar – und wir machen auch die entsprechenden Regelungen –, dass eben nicht der Geldbeutel darüber entscheiden soll, sondern Notwendigkeiten, und vor allem auch Notwendigkeiten zur Erbringung der notwendigen Qualität und zur Erfüllung der Bedürfnisse. Dazu gehört, dass wir auch in großem finanziellen Umfang Eigenbeteiligungen, Zuzahlungen, 2 000 bis 3 000 Euro im Monat für stationäre Pflege wegnehmen – ein Wunsch, der von vielen Familien an uns herangetragen worden ist. Die gesagt haben: Für unsere familiäre Situation und die Situation des Pflegebedürftigen wäre eine stationäre Unterbringung eigentlich besser; aber wir können sie uns nicht leisten. – Und darauf geben wir eine klare Antwort: Die Kosten werden in Zukunft übernommen.
Auch im ambulanten Bereich machen wir qualitativ einen großen Sprung nach vorn. „Berechtigte Wünsche“ – Frau Kollegin Schmidt hat darauf hingewiesen – ist ein bekannter Begriff, auch schon aus dem SGB IX. Aber drehen Sie das einmal um: Was heißt denn das? Was ist denn das Gegenteil von einem „berechtigten Wunsch“? Sie wären doch die Ersten, die infrage stellen würden, wenn auch die finanziert würden.
– Da bin ich mir aber ziemlich sicher.
Unabhängig davon haben wir hier qualitativ einen ziemlichen Fortschritt für die Betroffenen. Dass nämlich die Zielvereinbarung über die Nachbesserung sowohl in der Pflege wie möglicherweise auch baulich alle an einen Tisch bringt, auch die anderen Sozialversicherungsträger und Kostenträger, ob es die Jugendhilfe ist, ob es die Eingliederungshilfe ist, ob es andere Beteiligte sind, das hat es vorher so nicht gegeben, im SGB V – Krankenversicherung – schon gar nicht. Das ist ein qualitativer Schritt nach vorne für die Menschen, die besonderen Schutz und besondere Unterstützung brauchen.
Sie brauchen auch Kontrolle von Qualität an bestimmten Stellen; es ist gerade schon angesprochen worden. Wir haben es erlebt, dass Pflegedienste Pflegefachkräfte abgerechnet und in Rechnung gestellt haben – es geht hier teilweise um 20 000, 25 000 Euro im Monat für diese Intensivpflege – und Hilfskräfte oder zu wenig Personal eingesetzt haben. Wir haben es erlebt, dass im dritten Stock einer kleinen Altbauwohnung, ohne dass irgendjemand davon wusste, fünf Wachkomapatienten, Beatmungspatienten, die gar keine Chance hatten, sich zu wehren, unter sehr schwierigen Umständen gepflegt worden sind und es an keiner Stelle irgendeine Kontrolle gegeben hat. Genau diese Art von Pflege wollen wir nicht mehr haben, nämlich zum Schutz und zur Unterstützung derjenigen, die sich selbst nicht wehren können.
Das bringt mich zu den beatmeten Patienten, zum Teil mit Luftröhrenschnitt. Experten sagen uns, dass bis zu zwei Drittel der beatmeten Patienten in Deutschland eigentlich von dieser Beatmung entwöhnt werden könnten. Zwei Drittel! Sie werden aber nicht entwöhnt wegen organisatorischer, struktureller Probleme in den Abläufen und wegen falscher finanzieller Anreize. Es ist auch eine Form von Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben, dass man nicht länger künstlich beatmet wird, als es notwendig ist. Das stellen wir nach langer Debatte endlich ab. Auch das ist aus meiner Sicht notwendig.
Ich will dabei ausdrücklich sagen, dass ich die Sorgen verstehe. Ich habe mindestens so viele Gespräche geführt wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen hier auch. Hier geht es für die Betroffenen, die Angehörigen, alle Beteiligten um viel, um sehr viel. Deswegen ist mir eines ganz wichtig: Hier geht es nicht um Heimzwang, hier geht es um Qualitätspflicht, um eine Pflicht zur Qualität zum Schutz und zur Unterstützung derjenigen, die besondere Unterstützung brauchen, die besondere Hilfe brauchen, die aber eben an vielen Stellen auch für sich selbst entscheiden können und entscheiden wollen. Genau das leistet dieses Gesetz, und daher bitte ich um Ihre Zustimmung.