Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Es tut mir leid, aber die Reden zu dritten Beratungen von Gesetzentwürfen gebe ich nie zu Protokoll, auch nicht nachts um zwölf.
Zu später Stunde geht es erneut um Änderungen des Strafgesetzbuches. Grundsätzlich geht das auch gar nicht in die falsche Richtung, vor allem, wenn man sich neben dem Schutz gegen Gaffer gleich auch dem wichtigeren Anliegen zuwendet, nämlich dem Schutz gegen despektierliches Fotografieren von – quasi immer – jungen Frauen und Mädchen.
Die Sitzungspause naht und damit der Sommer in diesem Land – ein Sommer, in dem wieder viele Frauen nicht ins Freibad gehen werden, weil sie sich fürchten müssen, Opfer der lokalen Partyszene und deren Handys zu werden.
Daher sage ich zur Strafbarstellung des Fotografierens unter die Kleidung sowie jetzt auch des Intimbereichs an sich: Ja, endlich! Die Verortung im Sexualstrafrecht passt natürlich auch. Mit unserem Antrag wäre aber eine umfassendere Verknüpfung mit dem zivilrechtlichen Schutz möglich gewesen, als Auffanglösung. Schlecht, dass diese Chance vertan wurde!
Weiter müsste ich der Frau Ministerin, wenn sie da wäre, noch eines verraten: Straftatbestände sind schön und gut, aber leider gibt es inzwischen bei uns einen unheiligen Dreiklang:
Erstens. Taten werden nicht gemeldet oder angezeigt, da der Bürger resigniert.
Zweitens. Gemeldete Taten werden nicht verfolgt, weil Polizei und Staatsanwaltschaft überlastet sind.
Drittens. Angeklagte werden vor Gericht mit Einstellung, Bewährung oder sonstigen Wattebäuschen beworfen,
da nicht sein kann, was nicht sein darf,
dass nämlich unser Rechtsstaat von ganzen Bevölkerungsgruppen nicht mehr respektiert und infrage gestellt wird.
Und da könnten die panischen Umschreibungen wie „Partyszene“ ganz amüsant sein, wenn das, was hier vorgeht, nicht so bitterernst wäre.
Endlich wurde das Upskirting einmal erfasst – immerhin! Das ganze Problem dahinter wird aber gerade nicht gesehen. Da gab es dann zum Beispiel eine Anhörung im Rechtsausschuss, und alle redeten um den Elefanten im Raum herum, dass Loriot seine Freude daran hätte, nämlich dass migrantische Milieus der deutschen Bevölkerung, der deutschen Gesellschaft ihren Stempel aufdrücken – viel zu oft, viel zu unwidersprochen
und zunehmend zum Schaden unseres Rechts- und Kulturstaates.
Und nein, es geht hier nicht um das Restaurant um die Ecke oder aufrichtige Integrationsbemühungen, die es gibt. Es geht hier um frauenfreie Schwimmbäder, rechtsfreie Clanstrukturen und polizeifreie Stadtviertel.
Wir doktern auch beim Upskirting nur an Symptomen herum. Wenn nämlich nach einer Tat einmal die oben genannten zwei ersten Widerstände – Resignation und Überbelastung – überwunden sind, dann gibt es regelmäßig vor Gericht zu geringe Strafen. Bewährung ist in manchen Kreisen einfach ein Freispruch – und Kettenbewährung bei der x-ten Tat eine Lachnummer.
Wir fordern daher einen Befreiungsschlag: zuverlässig härtere Strafen bei Mehrfachtätern, bei Gewalttaten, bei Drogendelikten, aber auch bei Eigentumsdelikten oder Upskirting. Ab der dritten Straftat muss zwingend die Regel gelten: Drei Strikes, und du bist raus, übrigens egal, welcher Herkunft du bist.
Es muss zwingend Haftstrafen in der oberen Hälfte des Strafrahmens geben.
Ja, das ist eine bittere Medizin, aber die Wadenwickel helfen nicht mehr. Der Rechtsstaat muss Zähne zeigen – im Interesse aller friedlichen Bürger und der Zukunft unserer Demokratie. Genau so hoch müssen wir das hängen.
Ich prophezeie es Ihnen: Eines Tages kommt in Deutschland eine Drei-Strikes-Regel. Hilflose Einzelmaßnahmen werden nämlich definitiv in den Graben führen. Lieber gleich hier und jetzt auf die AfD hören! Aber ich weiß: Manche wollen eben erst den ganz großen Blechschaden.
Vielen Dank.