Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, das ist ein ernstes Problem; Herr Kuhle hat das richtig gesagt. Die Große Koalition der letzten Wahlperiode – ich hoffe, das gilt auch für die Große Koalition der jetzigen Wahlperiode mit dem Vertrag, den wir gemacht haben – hatte aber eine extrem klare Sprache gegenüber ausländischen Gefährdern. So hieß es in der letzten Wahlperiode: Wer schwere Straftaten begeht oder als Gefährder erkannt wird, verwirkt sein Recht auf Asyl in Deutschland.
Das ist der Geist, in dem wir 2016 das Asylpaket II gemacht haben. Erleichterte Ausweisung
und Abschiebung krimineller Ausländer, das ist der Geist, in dem wir im Sommer 2017 die Möglichkeiten der Abschiebehaft und des Ausreisegewahrsams deutlich ausgeweitet haben. Das ist der Geist, in dem wir die Residenzpflicht beschlossen haben. Ich könnte noch mehr Beispiele nennen.
Der aktuelle Koalitionsvertrag, der gerade zur Abstimmung steht, sieht vor – ich zitiere –:
Wer sein Aufenthaltsrecht missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.
Stephan Mayer hat es uns gerade erklärt. Sozialleistungsbetrug und BtM-Delikte kommen erschwerend hinzu. Ich hatte mir mehr vorgestellt, ich habe versucht, mehr durchzusetzen. Ich habe mich nicht durchsetzen können. Aber wir haben, hoffe ich, ja noch eine ganze Legislatur vor uns.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Voraussetzungen für die Abschiebehaft absenken. Herr Kuhle, Ihre Analyse war absolut richtig: Diejenigen, die ausreisepflichtig sind, müssen schneller abgeschoben werden.
Deshalb ist die Idee der Einrichtung von AnkER-Zentren, die wir im Koalitionsvertrag vorsehen, genau der richtige Punkt, um an den Ursachen zu arbeiten.
Darum geht es Ihnen von der AfD nicht. Ihr Gesetzentwurf ist eigentlich überflüssig. Wir tun das alles schon. Ihre Lösungen sind wenig durchdacht.
Herr Reusch, ich bin kein Jurist. Deswegen ist es mir etwas peinlich, dass ich Sie belehren muss.
Meldepflichten für ausreisepflichtige Gefährder gibt es schon längst.
Wenn ein Extremismusbezug besteht, gibt es sogar eine solche Pflicht. Das muss die ABH nicht verhängen, aber wenn sie es nicht verweigert, muss sich eine solche Person wöchentlich melden.
Der Unterschied zwischen Ihnen und uns ist: Sie schießen mit der Pumpgun, wir machen das präzise nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Das heißt: Wir haben die Chance, hier etwas zu tun, wir müssen aber nicht. Es ist die Gefährdungsintensität, die wir einschätzen. Sie gehen nach dem Prinzip Schleppnetz vor, wir nehmen die Harpune.
Die dauerhafte Gefährderhaft im Aufenthaltsrecht vorzusehen, wie Sie das wollen, ist ein weiterer rechtssystematischer Fehler. Sie wollen eigentlich allgemeine Gefährdungssachverhalte ansprechen, wollen das aber im Aufenthaltsgesetz regeln. Was ist das für ein juristischer Wahnsinn?
Das Aufenthaltsgesetz zielt auf Aufenthaltsbeendigung Ausreisepflichtiger. Wenn Sie einen Gefährder haben, der das gar nicht ist – den Fall wollen Sie ja auch behandeln –, dann müssten Sie das im Polizeirecht regeln. Die Polizeihoheit liegt aber bei den Ländern. Dass das geht – Stephan Mayer hat es nicht erwähnt; er ist sehr bescheiden –, beweist Bayern. Dort gibt es die Ausweitung des Präventivgewahrsams für Gefährder mit Richtervorbehalt. Das ist eine wunderbare Lösung. So macht man das grundgesetzkonform. Das werden Sie wahrscheinlich nie verstehen. Eine Vorlesung von einem Nichtjuristen für einen Juristen, das gefällt mir.