Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pflege zu stärken, ist eine zentrale Aufgabe unserer Fraktion.
Bereits in der letzten Wahlperiode haben wir die größte Reform der Pflegeversicherung seit 20 Jahren durchgeführt. Wir haben durch die Pflegestärkungsgesetze das Leistungsniveau für die Pflegebedürftigen massiv gestärkt. Wir haben die Demenzkranken gleichgestellt. Wir haben die Leistungen in der letzten Legislaturperiode um insgesamt 53 Prozent erhöht. Das ist eine großartige Leistung, gerade unseres Gesundheitsministers. Ihm danke ich an dieser Stelle im Namen unserer Fraktion ganz herzlich. Das ist eine großartige und nachhaltige Leistung für die Pflegebedürftigen in Deutschland.
Jetzt geht es um eine deutliche und nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte, und zwar weitestgehend so, dass die Pflegebedürftigen nicht zusätzlich belastet werden. Deshalb steht im Koalitionsvertrag der Satz:
In der Altenpflege sollen die Sachleistungen kontinuierlich an die Personalentwicklung angepasst werden.
Wir haben mit den Sozialdemokraten vereinbart, dass Veränderungen der Personalkosten bei den Pflegesachleistungen berücksichtigt werden müssen. Das heißt, die bessere Finanzierung wird zukünftig nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen abgeladen;
sie erfolgt über die Kranken- und die Pflegeversicherung.
Das Sofortprogramm, mit dem wir anfangs 8 000 neue Fachkraftstellen für die medizinische Behandlungspflege in Pflegeeinrichtungen schaffen wollen, wird daher folgerichtig komplett aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert. Weitere Schritte werden kontinuierlich folgen. 2020 werden wir zudem verbindliche Personalvorgaben auf dem Tisch haben und anschließend auch konsequent umsetzen.
Mit Blick auf die Krankenhäuser haben wir uns ferner auf Untergrenzen für alle bettenführenden Abteilungen verständigt. Gute Pflege erfordert aber auch gute Löhne.
Wir setzen uns deshalb für die flächendeckende Stärkung der tariflichen Entlohnung in der Altenpflege und in der Krankenpflege im Krankenhaus ein. Ich darf in diesem Kontext daran erinnern, dass wir bereits in der letzten Legislaturperiode eine Dynamisierung der Pflegesachleistungen alle drei Jahre beschlossen haben.
Ich darf ferner daran erinnern, dass seit Anfang 2017 in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil gilt. Das heißt, es gibt innerhalb derselben Einrichtung keinen Unterschied mehr bei den pflegebedingten Eigenanteilen in den Pflegegraden 2 bis 5. Zuvor stieg im Fall einer Erhöhung zwar die Leistung der Pflegeversicherung an, gleichzeitig aber auch der pflegebedingte Eigenanteil. Dies führte dazu, dass aufgrund eines möglichen höheren Eigenanteils eine Neubegutachtung herausgezögert wurde, obwohl mehr Pflege benötigt wurde. Mehr Aufwand führte nicht gleichzeitig zu mehr Einnahmen zur Bezahlung der Pflegekräfte. Das haben wir mit Wirkung vom 1. Januar 2017 verändert.
Das ändert allerdings nichts daran, dass die soziale Pflegeversicherung nun einmal keine Vollkaskoversicherung ist. Als solche ist sie auch nie konzipiert gewesen. Deshalb sind – unabhängig von familiärer Unterstützung – unverändert auch Eigenverantwortung und private Vorsorge gefordert.
Meine Damen und Herren, die Pflege ist dennoch auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihre Ausgestaltung muss kontinuierlich an die Bedürfnisse der Pflegenden, der Patienten und der Angehörigen angepasst werden. Das ist unser Handlungsauftrag, den wir konsequent umsetzen.
Vielen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/960 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie erinnern sich sicher: Wir haben heute Mittag gegen 14.30 Uhr hier vielfältige Wahlgänge vorgenommen. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei allen Schriftführerinnen und Schriftführern bedanken, die die abgegebenen 28 000 Stimmen ausgezählt haben,
sodass ich Ihnen jetzt die Ergebnisse der Wahlen bekannt geben kann.
Wir kommen zu dem von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung: 709 Abgeordnete sind Mitglieder des Bundestages. Abgegeben haben ihre Stimme 659 Abgeordnete. Auf den Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl entfielen 578 Stimmen, auf den Abgeordneten Klaus-Dieter Gröhler 570 Stimmen, auf Rüdiger Kruse 579 Stimmen, auf Eckhardt Rehberg 572 Stimmen, auf Martin Gerster 568 Stimmen, auf Johannes Kahrs 509 Stimmen, auf Marcus Bühl 315 Stimmen, auf Dr. Stefan Ruppert 543 Stimmen, auf Dr. Gesine Lötzsch 475 Stimmen, auf Dr. Tobias Lindner 545 Stimmen.
Die Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl, Klaus-Dieter Gröhler, Rüdiger Kruse, Eckhardt Rehberg, Martin Gerster, Johannes Kahrs, Dr. Stefan Ruppert, Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner haben die nach § 10a Absatz 2 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 2 Absatz 3 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen erreicht. Sie sind damit als Mitglieder des Vertrauensgremiums gewählt. Der Abgeordnete Marcus Bühl hat die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. Wer sich für die Nein- und Enthaltungsstimmen interessiert: Das wird natürlich entsprechend unseren Regeln festgehalten.1 Ergebnis und Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 2
Wir kommen zu dem von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes, dem Bundesfinanzierungsgremium: abgegebene Stimmen 658. Auf den Abgeordneten Norbert Brackmann entfielen 577 Stimmen, auf Klaus-Dieter Gröhler 572 Stimmen, auf Fritz Güntzler 576 Stimmen, auf Patricia Lips 579 Stimmen, auf Alois Rainer 577 Stimmen, auf Bettina Hagedorn 557 Stimmen, auf Thomas Jurk 561 Stimmen, auf Andreas Schwarz 560 Stimmen, auf Albrecht Glaser 249 Stimmen, auf Volker Münz 321 Stimmen, auf Otto Fricke 554 Stimmen, auf Victor Perli 455 Stimmen, auf Sven-Christian Kindler 507 Stimmen.
Die Abgeordneten Norbert Brackmann, Klaus-Dieter Gröhler, Fritz Güntzler, Patricia Lips, Alois Rainer, Bettina Hagedorn, Thomas Jurk, Andreas Schwarz, Otto Fricke, Victor Perli, Sven-Christian Kindler haben die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen erreicht. Sie sind damit als Mitglieder des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes gewählt. Die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz haben die erforderliche Mehrheit nicht erreicht.1 Ergebnis und Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 3
Wir kommen zu dem von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der Wahl der ordentlichen Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: abgegebene Stimmen 663. Von den abgegebenen Stimmen entfielen auf Axel E. Fischer 564 Stimmen, auf Alois Rainer 581 Stimmen, auf Eckhardt Rehberg 567 Stimmen, auf Johannes Kahrs 499 Stimmen, auf Swen Schulz 565 Stimmen, auf Peter Boehringer 308 Stimmen, auf Otto Fricke 556 Stimmen, auf Dr. Gesine Lötzsch 468 Stimmen, Sven-Christian Kindler erhielt 504 Stimmen.
Die Abgeordneten Axel E. Fischer, Alois Rainer, Eckhardt Rehberg, Johannes Kahrs, Swen Schulz, Otto Fricke, Dr. Gesine Lötzsch, Sven-Christian Kindler haben die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen erreicht. Sie sind damit als ordentliche Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt. Der Abgeordnete Peter Boehringer hat die erforderliche Mehrheit nicht erreicht.
Wir kommen zu dem von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnis der Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: Hier wurden 663 Stimmen abgegeben. Von den abgegebenen Stimmen entfielen auf Alois Karl 583 Stimmen, auf Michael Stübgen 574 Stimmen, auf Antje Tillmann 577 Stimmen, auf Esther Dilcher 569 Stimmen, auf Andreas Schwarz 562 Stimmen, auf Dr. Birgit Malsack-Winkemann 314 Stimmen, auf Christoph Meyer 548 Stimmen, auf Heidrun Bluhm 480 Stimmen, auf Anja Hajduk 536 Stimmen.
Die Abgeordneten Alois Karl, Michael Stübgen, Antje Tillmann, Esther Dilcher, Andreas Schwarz, Christoph Meyer, Heidrun Bluhm und Anja Hajduk haben die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen erreicht. Sie sind damit als stellvertretende Mitglieder des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes gewählt. Die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann hat die erforderliche Mehrheit nicht erreicht.1 Ergebnisse und Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 4
So weit zu den Ergebnissen der Wahlgänge heute Mittag. Noch einmal unser Dank an alle Schriftführerinnen und Schriftführer für diese außerordentliche Arbeit.