Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dafür, dass wir uns hier zu wichtigen Themen kontrovers auseinandersetzen. Ich bin, glaube ich, einem übertriebenen Hang zur Harmonie völlig unverdächtig. Aber dies heute ist schon ein Kunststück. Sie blasen ein Thema auf, bei dem es wirklich keine Kontroverse gibt, jedenfalls bei vernünftiger Betrachtung überhaupt keine Kontroverse geben kann,
und haben die Situation einfach überbrückt, indem Sie mühelos zu anderen Themen sprechen als zu dem Thema, um das es eigentlich geht. So kann man das natürlich machen. Damit kaschieren Sie auch, dass Sie wieder einmal überhaupt nicht vorbereitet sind.
Das kann man auch nicht sein, wenn man wie Sie wieder einmal sechs Minuten vor Deadline das Thema einloggt.
Wenn Sie vorbereitet gewesen wären, dann hätten Sie einige interessante Dinge festgestellt, nämlich dass es in dem Abkommen um eine Grundlage für die globale Steuerung von Migration gehen soll. Die zentralen Ziele dieses Vorhabens sind unter anderem, den politischen Willen anderer Länder zu erhöhen, selbst Flüchtlinge aufzunehmen und so die internationale Lastenverteilung zu stärken und eine Umverteilung zugunsten der Länder, die wie die Bundesrepublik Deutschland schwere Lasten zu tragen haben, zu fördern. Damit soll die Neuverteilung bei der Aufnahme und der Versorgung von Flüchtlingen in andere Länder zugunsten der Länder wie der Bundesrepublik Deutschland geregelt werden. Es geht um eine gerechtere Verteilung, es geht um die Erhöhung der Aufnahmebereitschaft. So wie Sie sich hier heute präsentieren, sagen Sie Nein zu einer gerechteren Verteilung zugunsten der Bundesrepublik Deutschland. Sie sagen Nein zu einer Erhöhung der Aufnahmebereitschaft anderer Länder. Insofern können wir feststellen: Sie haben das Abkommen einfach nicht gelesen. Sie müssen das jetzt nicht bestätigen; aber anders kann ich mir das nicht erklären.
Selbstverständlich geht es hier um ein Abkommen, das rechtlich nicht bindend ist; aber so ist das nun einmal in der internationalen Diplomatie. Sie haben einige Kollegen in Ihren Reihen, die sich neuerdings Außenpolitiker nennen. Wenn die sich in Zukunft auch mit anderen Personen treffen als mit Vertretern verbrecherischer Regime, dann werden sie dies auch feststellen. Es lässt sich international nur schwer mit den Mitteln von Zwang und Regulierung Politik machen. Das ist auch nicht das Anliegen dieses Abkommens.
Man kann es nicht oft genug betonen: Dieses Abkommen ist im ureigenen Interesse Deutschlands; denn es mindert den Migrationsdruck auf Deutschland und Europa.
Es steht damit in einer Linie mit den Maßnahmen der Bundesregierung auf nationaler und europäischer Ebene. Wenn man sich wie Sie nur auf einzelne Maßnahmen stürzt, dann liefert man keinen praktisch wirksamen Beitrag. Sie liefern wieder einmal keinen Beitrag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen im Koalitionsvertrag auf ein Bündel von Maßnahmen. Der Bundesinnenminister hat die Agenda der nächsten Wochen und Monate erst gestern in aller Entschlossenheit im Innenausschuss vorgetragen. Ich darf noch einmal die wichtigsten Punkte daraus zitieren: Wir werden den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte abschaffen und durch ein freiwilliges Kontingent für humanitäre Härtefälle von 1 000 Personen ersetzen. Wir werden Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit Anerkennungsquoten unter fünf Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten erklären und damit die Verfahren signifikant beschleunigen. Wir werden mit den Rückführungszentren, den sogenannten AnKER-Zentren, ein neues und wirkungsvolles Instrument schaffen, um unsere Kapazitäten zu bündeln, die Asylverfahren zu beschleunigen und die Rückführung von Nichtschutzbedürftigen effektiv und schnell zu gestalten.
Und wir werden auf europäischer Ebene an unserer Position im laufenden Prozess festhalten,
die da ist: Beibehaltung der grundsätzlichen Zuständigkeiten des Ersteinreiselandes.
Wir treten ein für das Festhalten an einem engen Familienbegriff, und wir sind im Falle der Überforderung für wirkungsvolle Verteilmechanismen auf europäischer Ebene. Wir handeln, und Sie machen wieder einmal nichts anderes, als Situationen zu beschreiben.
Sie leisten keinen Beitrag zum Handlungskonzept, und das ist unzureichend. Insofern auch heute wieder: same same.
Vielen Dank.
Bevor wir in den Debatten und in der Tagesordnung fortfahren, gebe ich Ihnen die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Ergebnisse der Wahlen zu Gremien bekannt.
Z uerst kommen wir zur Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung: abgegebene Stimmen 650, ungültige Stimmen 3, gültige Stimmen 647. Mit Ja haben 327 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein haben 269 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, es gab 51 Enthaltungen. Der Abgeordnete Marcus Bühl hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Jastimmen nicht erreicht und ist als Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung nicht gewählt.1 Ergebnis und Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 2
W ir kommen zur Wahl von zwei Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes, dem Bundesfinanzierungsgremium: abgegebene Stimmen 649. Auf den Abgeordneten Albrecht Glaser entfielen 269 Jastimmen, 321 Neinstimmen, 51 Enthaltungen. 8 Kolleginnen und Kollegen haben ungültige Stimmen abgegeben. Auf den Abgeordneten Volker Münz entfielen 336 Jastimmen, 250 Neinstimmen, 55 Enthaltungen. Auch hier gab es 8 ungültige Stimmen. Die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz haben die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. W ir kommen zum Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: abgegebene Stimmen 657, 1 Stimme war ungültig, gültig waren 656 Stimmen. Mit Ja haben 329 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 276, 51 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Der Abgeordnete Peter Boehringer hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Jastimmen nicht erreicht und ist als Mitglied des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes nicht gewählt.1 Ergebnis und Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 3
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: Hier wurden 658 Stimmen abgegeben, 1 Stimme war ungültig, gültig waren damit 657 Stimmen. Mit Ja haben 327 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 263, es gab 67 Enthaltungen. Die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Jastimmen nicht erreicht und ist als stellvertretendes Mitglied des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes nicht gewählt. So weit zu den Ergebnissen der Wahlgänge.1 Ergebnisse und Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 4