Hoheit über die Daten heißt für uns, die Möglichkeit zu eröffnen, dass ich als Patient meine Daten für Forschungszwecke zur Verfügung stellen kann. Auch das regeln wir mit dem Patienten-Datenschutz-Gesetz.
Insofern werbe ich für die Unterstützung und freue mich, dass wir das Gesetz heute verabschieden. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege.