Letzteres ist unzutreffend. Das habe ich aber auch schon von anderen gehört. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat über Fälle berichtet, bei denen die Tatsache, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung bereits tätig ist, nicht daran hindert, dass man auch eine eigene Prüfung macht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die für diese eigene intensive Prüfung vorliegen müssen. Die aber lagen hier nicht vor. Das, was wir heute wissen und was auch Sie wissen könnten, wenn Sie wollten, ist, dass auf die Berichte hin das im Gesetz vorgesehene Verfahren, nämlich die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung zu beauftragen, auf den Weg gebracht worden ist.
Was wir heute auch wissen, ist, dass das, was Sie so nebenbei sagen, zutrifft. Das ist nämlich eigentlich vom Gesetzgeber nicht gut zu Ende gedacht. Wahrscheinlich hätte Ende letzten Jahres niemand diese Aussage gemacht, ich auch nicht. Aber mit dem Wissen von heute, das wir aus der Offenlegung der Bilanzen aus dem jetzigen Jahr haben, will ich ausdrücklich noch einmal unterstreichen, was ich eben gefordert habe, nämlich dass die BaFin sofort eine forensische Prüfung in dem von Ihnen gewünschten Umfang veranlassen können muss, auch anlasslos und mit allem Reputationsschaden, den das für ein Unternehmen hat. Ihr muss also erlaubt werden, das riskieren zu können. Diesen Weg schlage ich jetzt vor.