Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Vertragsgesetzentwurf werden die Voraussetzungen für die Ratifikation des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung geschaffen. Das klingt erst mal sehr kompliziert, sehr technisch, ist aber in der Tat ein sehr, sehr wichtiges Element im Aktionsplan gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, also gegen den Missbrauch von Steuerregelungen, und bewegt sich als wichtiger Punkt im Rahmen des Projekts BEPS, Base Erosion and Profit Shifting.
Der BEPS-Aktionsplan enthält eine ganze Reihe von Empfehlungen, wie die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen geändert werden sollen, um Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen zu verhindern. Von diesen Doppelbesteuerungsabkommen gibt es weltweit über 3 000. Mit diesen Doppelbesteuerungsabkommen werden Besteuerungsrechte zwischen Staaten verteilt, und sie sollen sicherstellen, dass jeder seinen fairen Anteil an den Steuern zahlt.
Man kann sich vorstellen, dass die Anpassung dieser Abkommen im Wege üblicher bilateraler Vertragsverhandlungen vermutlich mehrere Jahrzehnte dauern würde. Zudem liegt es in der Natur der Sache, dass die vereinbarten internationalen Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch und zur Verbesserung der internationalen Streitbeilegung in Doppelbesteuerungsfällen nur dann funktionieren können, wenn sie zeitnah und einheitlich gelten.
Ziel dieses Mehrseitigen Übereinkommens ist es daher, die verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen in einem neuen Verfahren und eben ohne diese langwierigen Verhandlungen möglichst schnell anzupassen. Für die beitretenden Staaten gibt es daher zunächst zwei Pflichtpunkte, die alle erfüllen müssen.
Das sind zum einen die Regelungen zu den beiden Mindeststandards gegen Abkommensmissbrauch und für Streitbeilegung. Diese bewirken unter anderem die Aufnahme von Antimissbrauchsvorschriften und von Musterklauseln für zwischenstaatliche Verfahren, die Steuerpflichtige beantragen können, wenn sie bei grenzüberschreitenden Sachverhalten doppelt besteuert werden.
Daneben enthält das Übereinkommen zahlreiche optionale Regelungen, deren Übernahme den Vertragsstaaten freigestellt ist. Hier hat sich Deutschland beispielsweise für die Ermöglichung von Schiedsverfahren entschieden, mit denen Fälle internationaler Doppelbesteuerung verbindlich gelöst werden können.
Die jeweilige Auswahlentscheidung eines beitretenden Staates wird in einer Liste aufgeführt. Soweit sich diese Auswahlentscheidungen jeweils zwischen zwei Staaten decken, kommt es zu entsprechenden Änderungen des zwischen ihnen bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens, also eigentlich ein ganz einfaches Prinzip.
Wegen der großen Zahl der Auswahlmöglichkeiten ist dieses Vorgehen allerdings trotzdem außerordentlich komplex und für die Anwender schwer zu überblicken. Der Gesetzentwurf sieht daher im Interesse von Rechtssicherheit und Klarheit vor, dass die Konkretisierungen der einzelnen Änderungen, die sich für ein vom Übereinkommen erfasstes Doppelbesteuerungsabkommen ergeben, durch einen zweiten gesetzgeberischen Akt erfolgen. Diese Anwendungsgesetzgebung wird nach der Ratifikation des Übereinkommens erfolgen, mit der die von deutscher Seite getroffenen Auswahlentscheidungen dann verbindlich werden.
Daneben – das ist natürlich auch ganz klar – bleiben Verhandlungen über bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen weiterhin möglich, und das ist auch sinnvoll. Manchmal gibt es ja auch Gründe, warum man bestimmte Sachen noch mal neu und anders aufsetzen sollte. Aber grundsätzlich ist es ein Verfahren, das die Möglichkeiten hier deutlich vereinfacht und mit dem wir schnell zu Ergebnissen kommen.
Zusammengefasst: Das Mehrseitige Übereinkommen ist ein wichtiger internationaler Baustein zur Bekämpfung aggressiver grenzüberschreitender Steuergestaltung. Es ist ein wertvolles Hilfsmittel, mit dem die hierfür notwendigen Anpassungen von Doppelbesteuerungsabkommen beschleunigt werden können. In diesem Sinne werden wir sicherlich an diesem Projekt weiterarbeiten. Es ist nur ein Bestandteil – das habe ich eingangs gesagt –, aber es ist ein wichtiger.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.