Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ein guter Tag: Es ist mal ein Gesetz, das die Bundesregierung vorlegt, das zum Bürokratieabbau beiträgt. Denn durch die Ratifizierung der einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen haben wir einen extremen Bürokratieabbau.
Die Kritikpunkte, die einem einfallen, hat Kollege Güntzler ja schon fast ein Stück weit selber vorgetragen. Es stellen sich natürlich die Fragen, warum man nur für die Ratifizierung – die Inhalte diskutieren wir ja noch – fast vier Jahre braucht, warum aus den ursprünglich 35 Staaten nur 14 geworden sind und warum 47 Staaten es schon ratifiziert haben, wir mit denen aber noch nicht in engeren Kontakt treten. Das alles werden uns, dem Finanzausschuss, sicherlich die Sachverständigen in der Anhörung nächste Woche Mittwoch und die Regierungsvertreter bestimmt noch ausführlich erläutern.
Der BEPS-Prozess, der hier umgesetzt wird, ist gut und richtig, und es ist auch wichtig, dass wir die Doppelbesteuerungsabkommen auf ein Mal angehen. Da ist viel gewonnen. Nur: Manchmal wäre es auch schön, wir würden schneller viel gewinnen. Ich kann jetzt nur hoffen, dass wir für die inhaltliche Ausgestaltung nicht noch mal vier Jahre brauchen; denn dann wäre wirklich viel Zeit ins Land gegangen.
Aber es gibt auch noch einen Punkt, der mir ein bisschen Schwierigkeiten macht; den werden wir sicherlich auch im Finanzausschuss thematisieren. Es steht in der Präambel dieser Vereinbarung – ich möchte hier gerne zitieren –:
In Anerkennung dessen, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass Gewinne an dem Ort besteuert werden, an dem die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit, mit der die Gewinne erzielt werden, ausgeübt wird und an dem die Wertschöpfung stattfindet …
Die Formulierung, liebe Kolleginnen und Kollegen, klingt doch sehr nach der Säule eins einer weltweiten Steuerreform, die von der OECD und ihren Mitgliedstaaten gerade mehr als kontrovers diskutiert wird. Die Besteuerung von Gewinnen in Marktstaaten ist aber für eine Exportnation wie Deutschland durchaus sehr riskant. Uns könnte damit ein erheblicher Anteil an Steuersubstrat verloren gehen.
Bisher hat die Bundesregierung immer wieder erklärt: Die Neuverteilung von Besteuerungsrechten erfolgt nur unter der Bedingung, dass eine Mindestbesteuerung eingeführt wird. Die Formulierung in dem hier vorliegenden Abkommen klingt nun ein wenig anders. Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen hier vorsichtig sein, dass wir nicht voreilig eine Vereinbarung in Stein meißeln, die uns hinterher vielleicht international ein Stück weit mehr verpflichtet. Vorsicht gilt hier umso mehr, da dieses Abkommen lediglich erst einmal die Ratifizierung darstellt; die konkrete Ausgestaltung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Ein solcher Aktionismus auf internationaler Ebene kann für uns später vielleicht eine Erschwernis bei der Besteuerung bedeuten. Deswegen müssen wir hier aufpassen.
Wir diskutieren dieses Gesetz weiter. Wie gesagt: Ich wünsche mir, dass die nächste Umsetzung keine vier Jahre mehr dauert.
Vielen Dank.