Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Gesellschaft kann nur dann gut funktionieren, wenn das Steuersystem gerecht ist und alle einen angemessenen Beitrag für unser Gemeinwesen leisten. Deswegen steht für die SPD der Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerflucht ganz oben auf der Agenda – sowohl national wie auch international.
Es kann nicht sein, dass große internationale Unternehmen durch Schlupflöcher und Tricksereien am Rande der Legalität kaum Steuern zahlen und dem Staat dadurch die dringend notwendigen Mittel für Investitionen fehlen. So ein Verhalten ist schlichtweg schäbig. Steuerflucht darf kein Geschäftsmodell sein, meine Damen und Herren!
Ich finde, dass gerade die Coronakrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen uns doch ganz klar zeigen, dass wir einen handlungsfähigen Staat mit zuverlässigen Einnahmen brauchen. Deswegen wollen wir mit ganz klaren Regeln, mit multilateraler Zusammenarbeit den Sumpf aus Steuerflucht und aggressiver Steuergestaltung schrittweise trockenlegen.
Wir begrüßen daher sehr, dass das Finanzministerium mit diesem Vertragsgesetzentwurf einen weiteren Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung – also Anti-BEPS – der OECD leistet. Der gesamte Aktionsplan stellt ja einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik dar und hat etwa zum Ziel, sicherzustellen, dass Gewinne an dem Ort besteuert werden, an dem die Wertschöpfung stattfindet, was wir auch grundsätzlich richtig finden.
Durch das Mehrseitige Abkommen, über das wir heute sprechen, das mittlerweile rund 100 Staaten unterzeichnet haben, können die vielen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zum einen zeitnah an einheitliche internationale Standards angepasst werden. Die vorgesehenen Regelungen zur Streitbeilegung werden aber eben auch ermöglichen, dass die Wirksamkeit dieser Mindeststandards verbessert wird und damit auch Rechtssicherheit und ‑klarheit geschaffen werden. Die Staatssekretärin hat ja die genauen Regelungen schon sehr gut erläutert.
Im Grunde sind solche Doppelbesteuerungsabkommen ja eine gute Sache. Sie sollen zum einen verhindern, dass man bei grenzüberschreitender Tätigkeit doppelt Steuern zahlt. Aber den Missbrauch, durch solche Abkommen in Form von doppelter Nichtbesteuerung seine Steuern zu umgehen, wollen wir eben auch stoppen.
So stellen wir sicher, dass alle ihren angemessenen Beitrag für das Gemeinwesen leisten, dass wir die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb an eine doch immer globalere und digitalere Welt und Wirtschaft anpassen. Und das, meine Damen und Herren, ist letztlich auch nur anständig gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, die steuerehrlich sind.
Also, wir sind davon überzeugt: Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung eines gerechteren und effektiven internationalen Steuersystems, bei dem wir auch weiterhin für eine globale Mindeststeuer, für eine Digitalsteuer kämpfen. Wir freuen uns jetzt aber auf die weiteren Beratungen, auf die Fragen, auf die Kritikpunkte im Ausschuss nächste Woche.
Vielen Dank.
Als Nächster spricht für die Fraktion der CDU/CSU der Kollege Dr. Hans Michelbach.