Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir hören in diesem Hohen Haus ja sehr oft, wie schlimm und wie fürchterlich die Europäische Union ist, und jetzt sind wir heute an diesem Abend beieinander und stellen fest: Mit dem Anstoß zur Umsetzung der Restrukturierungsrichtlinie der Europäischen Union haben wir etwas sehr Gutes auf den Weg gebracht, nämlich Menschen und Unternehmen in kürzerer Zeit, in angemessener Zeit wieder zur Rückkehr in den Wirtschaftskreislauf zu verhelfen und dem wirtschaftlichen Leben zuzuführen.
Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hat diese Gelegenheit beim Schopf genommen und – ich sage es ganz deutlich – den richtigen Weg gewählt, Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmer nicht ungleich, sondern gleich zu behandeln. Ob wir die Befristung doch verlängern oder ob wir im Wege der öffentlichen Anhörung dazu kommen, sie vielleicht wegfallen zu lassen, das will ich heute nicht in den Raum stellen.
Ich möchte aber auf eines hinweisen, nämlich dass viele Menschen immer sagen: Ach, die paar Jahre, die sechs Jahre bis zur Restschuldbefreiung, der Wohlverhaltensphase, die kann doch jeder hinnehmen. – Sechs Jahre, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind eine lange Zeit. In sechs Jahren werden Kinder geboren, gehen in den Kindergarten, werden stigmatisiert,
kommen in die Schule, werden eingeschult. Sechs Jahre ist für einen natürlichen Menschen ein langer Zeitraum, in dem er nicht am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Sechs Jahre sind eine lange Zeit, in der kleine und mittlere Unternehmen keine Chance haben, wieder auf die Füße zu kommen; denn in vielen Fällen kommt während des Insolvenzverfahrens die Untersagung des Gewerbes nach § 35 der Gewerbeordnung zum Tragen, sodass es in diesem Zeitraum auch ein Berufsverbot gibt. Deshalb ist es richtig und gut in dem Gesetzentwurf, dass mit Rechtskraft der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens genau diese Regelung wegfällt und keine Berufsverbote mehr ausgesprochen werden können.
Ich hoffe an dieser Stelle natürlich, dass die Landratsämter und kreisfreien Städte von dieser Regelung bei Neuerteilungen Gebrauch machen und nicht wie früher die Mathematiker sagen: „Das habe ich mir gemerkt“, sondern die entsprechenden Gewerbeerlaubnisse erteilen und kein Berufsverbot eintragen.
Beim Ausgleich zwischen Schuldnerinnen und Schuldnern und Gläubigern ist es, glaube ich, ein guter Dreiklang, wenn die öffentliche Hand, der Staat, auf die Begleichung der Verfahrenskosten verzichtet, weil damit den Gläubigern effektiver wieder mehr zur Verfügung steht und der Betrag nicht für die öffentliche Hand aufgewendet werden muss.
Eine gute Regelung, um nicht zum Hopping beizutragen, indem gesagt wird: „Jetzt durchlaufe ich ein Insolvenzverfahren und dann noch eines“, ist auch die Begrenzung, dass erst nach elf Jahren ein erneutes Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung auf den Weg gebracht werden kann.
Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetzentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens vielen Menschen in diesem Land wieder Chancen und Zuversicht geben und gerade jetzt, da sich die Covid-19-Krise langsam abschwächt, zeigen können, dass wir die Menschen im Mittelpunkt sehen und ihnen neue Chancen geben wollen.
Ich sage zum Abschluss: Wenn jemand es in der Wohlverhaltensphase nicht schafft, wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzukommen und keine Schulden mehr zu machen, dann schafft er es nicht nach sechs Jahren, dann schafft er es auch nicht nach fünf Jahren und auch nicht nach drei Jahren. Diese Menschen schaffen es nie. Die Mehrzahl der Menschen – das kann ich aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung sagen –, die in einem Insolvenzverfahren gesteckt haben, hat aber den Weg bzw. den Tritt wiedergefunden, und denen müssen und wollen wir Chancen geben – auch den Unternehmen –, auf den Weg zurück in den Wirtschaftskreislauf zu kommen.
Ich freue mich auf die Beratungen und die öffentliche Anhörung. Vielleicht können wir das eine oder andere noch verbessern, zum Beispiel die Regelung zur Schufa, sodass sie wieder so wie im alten Referentenentwurf aussieht.
Die Formulierung dort hat mir persönlich sehr gut gefallen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.