Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Coronakrise hat uns sehr eindrücklich vor Augen geführt, wie schnell es gehen kann, dass Menschen ohne eigenes Zutun, ohne Verschulden in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten bzw. überschuldet sein können, mit weitreichenden Konsequenzen. Deswegen freue ich mich – es ist ein gutes Zeichen –, Ihnen heute hier in erster Lesung einen Gesetzentwurf vorzustellen, in dem es um eine Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens und eine deutliche Verkürzung der entsprechenden Fristen geht. Ich freue mich als Ministerin, die auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, dass wir in diesem Fall vorschlagen, über die EU-Vorgaben hinauszugehen, und die Verkürzung der Fristen auch für Verbraucherinnen und Verbraucher vorsehen.
Wenn Menschen in die Insolvenz geraten, wollen wir ihnen schneller einen Neuanfang ermöglichen. Eine zweite Chance soll greifbar sein; denn Überschuldung, das ist kein nüchterner, wirtschaftlicher Sachverhalt. Für die Betroffenen ist es oftmals eine sehr bedrückende Last. Eine bedrückende Last ist sie oft auch für ihre Angehörigen. Für Kinder kann es dramatische Folgen haben, wenn die Mutter, wenn der Vater in eine wirtschaftliche Schieflage gerät. Ausgrenzung, Stigmatisierung können die Folgen von Überschuldung sein.
Wie gesagt, die Coronapandemie hat uns vor Augen geführt, wie schnell das geht: ein Ereignis von außen, und plötzlich droht der Arbeitsplatzverlust; eine Erkrankung, und ich kann meiner Tätigkeit nicht mehr wie gewohnt nachgehen, und die Überschuldung tritt ein. Jetzt soll schnell die Möglichkeit geschaffen werden, wieder am gesellschaftlichen und am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Deswegen ist es richtig, dass wir überschuldeten Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen eine zweite Chance geben.
Das ist nicht nur ein Gebot des Sozialstaats. Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens fördert auch die wirtschaftliche Dynamik; denn wer mutig war und ein Wagnis eingegangen ist, hat die Chance verdient, nach angemessener Zeit wieder wirtschaftlich handlungsfähig zu werden, auch wenn die erste Geschäftsidee gescheitert ist oder durch äußere Umstände nicht erfolgreich war.
Unser Gesetzentwurf bringt die Interessen von Schuldnern und Gläubigern in einen angemessenen Ausgleich; denn wir müssen immer beachten, dass es bei einer solchen Überschuldung Gläubiger gibt, die auf die Zahlung der ausstehenden Forderungen warten. Aber in Zukunft erfolgt das Restschuldbefreiungsverfahren nur noch in drei Jahren. Tätigkeitsverbote, die allein wegen der Insolvenz verhängt worden sind, enden künftig mit dem Abschluss der Restschuldbefreiung.
Bei der Abwägung zwischen den Interessen des Schuldners und den Interessen des Gläubigers ist klar: Diese Befreiung ist kein Geschenk. Natürlich müssen die Schuldnerinnen und Schuldner ihre Pflicht erfüllen: Sie müssen einer Arbeit nachgehen oder sich nachweisbar um Arbeit bemühen. Noch stärker als bisher müssen die Schuldner erlangtes Vermögen herausgeben, um so ihre Schulden zu begleichen und eben die Gläubiger entsprechend zu befrieden. Das haben wir sehr wohl im Blick.
Es geht darum, eine zweite Chance zu gewähren – eine zweite Chance, nicht eine dritte oder eine vierte. Nein, das haben wir bewusst im Blick gehabt. Deswegen wird die Verfahrensdauer, wenn es zu einem weiteren Verfahren käme, dann nicht mehr bei drei Jahren liegen, sondern dann wird es fünf Jahre dauern. Die Sperrfrist wird ebenfalls verlängert, um deutlich zu machen, dass eine zweite Chance gewährt werden soll.
Meine Damen und Herren, für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Gesetz zunächst bis zum Jahr 2025 befristet. Ein Jahr vor Fristende wird die Bundesregierung über die Effekte des Gesetzes durch einen Verbraucherbericht informieren. Wir werden analysieren, welche Auswirkungen die Verkürzung auf das Wirtschaftssystem hat, und, wenn nötig, können wir nachjustieren.
Meine Damen und Herren, ich denke, das ist ein sehr ausgewogener Entwurf, der auf die Krise eingeht. Er war aber schon lange vor der Krise geplant, weil es wichtig ist, dass Menschen, die etwas riskieren und dann in Schwierigkeiten geraten, in diesem System eine zweite Chance verdienen, in einem gerechten Ausgleich mit den Schuldnern. Ich freue mich auf die anstehende Beratung.
Vielen Dank.