Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht, das seit 1849 in unterschiedlichen deutschen Verfassungen verankert ist. Seit 1849 haben sich aber ein paar Dinge verändert. Zum Beispiel gehen Petitionen nicht mehr nur per Brief und per Fax bei uns ein, sondern 3,3 Millionen Menschen nutzen das Internetportal des Deutschen Bundestages, das Petitionsportal.
Das hat im Übrigen auch nichts mit der AfD zu tun. Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie bei Ihnen Selbst- und Fremdwahrnehmung diametral auseinandergehen.
Die Zahlen für Eingaben waren auch schon einmal rückläufig. Woran liegt das? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich behaupte, wir brauchen uns nichts vorzumachen: In der Gunst um öffentliche Aufmerksamkeit haben uns private Kampagnenplattformen zum Teil den Rang abgelaufen, sie suggerieren Einflussnahme, aber laufen eigentlich ins Leere. Das wäre aber nicht nötig, wenn die Petitionen vielmehr an den Deutschen Bundestag gerichtet würden. Deswegen müssen wir unser sehr gutes Petitionswesen, das hier auch schon vielfach gelobt worden ist, noch bürgerfreundlicher und noch offener ausgestalten.
Die gesellschaftlichen Erwartungen an die Öffentlichkeit parlamentarischer Abläufe haben sich nämlich verändert, sie sind ganz erheblich gewachsen. Wenn wir unser Ohr am Gleis der Zeit haben wollen, dann müssen wir mit der Zeit gehen und diese Brücke neu bauen. Dazu gehört für mich ganz stark der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit. Zum Beispiel braucht es im 21. Jahrhundert endlich einen eigenen Auftritt in den sozialen Medien. Denkbar wäre auch eine Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für politische Bildung oder auch – wie mein Kollege Schwartze schon vorgeschlagen hat – eine Halbjahresbilanz des Ausschusses über diesen Jahresbericht hinaus, weil auch das Aufmerksamkeit erzeugt.
Wichtig wäre es auch, das Quorum für öffentliche Beratung von Petitionen abzusenken. Ich denke hier zum Beispiel an eine Absenkung der Mitzeichnungen auf 30 000 und auch an eine Verlängerung der Mitzeichnungsfrist auf acht Wochen.
Die aktuelle Kampagne, die unter dem Slogan „Hey Bundestag! Lass uns reden!“ läuft, hat in dieser Woche über 57 000 Mitzeichnerinnen und Mitzeichner erreicht. Erforderlich gewesen wären 50 000. Hier geht es um die CO2-Kennzeichnung von Lebensmitteln. Den Petenten war die öffentliche Beratung der Petition ein sehr wichtiges Anliegen. Es ist zwar schön, dass so viele Bürgerinnen und Bürger die Petition mitgezeichnet haben, aber es wäre erfreulich, wenn wir die Hürden hier weiter absenken würden und dafür sorgen könnten, dass wichtige gesellschaftliche Debatten nicht nur von Firmen angestoßen werden, sondern vor allem auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die öffentlichen Diskussionen der vergangenen Wochen waren keine Sternstunden des Parlamentarismus. Sie waren geprägt von einem aufgeblähten Bundestag im Zuge der Wahlrechtsreform und von fahnenschwingenden Nazis auf den Stufen des Reichstags. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und ganz ausdrücklich dafür danken, dass es dem Petitionsausschuss gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes in diesem Jahr gelungen ist, so viele Petitionen zu bearbeiten. Das ist eine der wichtigsten Brücken zum Parlament.
Begegnen wir deshalb dem wachsenden Bedürfnis der Bevölkerung nach Transparenz und nach Öffentlichkeit im Parlament konstruktiv. Lassen Sie uns den Petitionsausschuss digitaler, moderner und damit nahbarer machen.
Vielen Dank.