Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer an den TV-Geräten! Über Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in der Fleischindustrie haben wir bereits vor der Sommerpause diskutiert, und bereits da waren sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag einig, dass Missstände beseitigt werden müssen.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf aus dem Hause Hubertus Heil soll nun die Lösung für die Beseitigung eines Beschäftigungskonstrukts bringen, das die Regierungsparteien mit ihrer Beteiligung an den Länderregierungen mitzuverantworten und jahrelang bewusst ignoriert haben. Erst die Coronafälle, unter anderem bei Tönnies im Landkreis Gütersloh, haben das Arbeitsministerium aus seinem Dornröschenschlaf gerissen.
Ob das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz die gewünschte Steigerung der Effizienz der Kontrollbehörden auf Landes- sowie Bundesebene herbeiführt, darf bezweifelt werden. Personalaufstockungen bei den örtlichen Gesundheitsämtern, bei den Gewerbeaufsichtsämtern sowie bei der Bundesbehörde Zoll für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden doch erst notwendig, weil seit Jahrzehnten gerade in diesen speziellen Abteilungen massiver Stellenabbau durch Bund und Kommunen erfolgt ist.
Die Folgen der Einsparungen sehen wir heute: Kontrollzyklen, bei denen man schon nicht mehr von „Zyklus“, also regelmäßiger Wiederkehr, sondern von „Zufall“ sprechen muss. Ihr Versäumnis, keine regelmäßigen Kontrollen, wie gesetzlich vorgeschrieben, durchzuführen, hat langfristig zu Tricksereien, Missbrauch und den Zuständen geführt, die Sie jetzt auf einmal beheben wollen.
Die speziell für die Fleischindustrie kreierten Passagen des Arbeitsschutzgesetzes kommen einer Entmündigung der unternehmerischen Freiheit gleich.
Ein völliges Verbot von Werkverträgen und Leiharbeitern im sogenannten Kerngeschäft der Fleischindustrie ist eine kurzsichtige und überzogene Reaktion auf die Coronafälle in der Branche. Statt bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung ausschließlich auf Festangestellte zu setzen, wäre es angemessener gewesen, eine Obergrenze für Leiharbeit und Werkverträge von 15 Prozent einzuführen,
wie es die AfD und die Alternative Vereinigung der Arbeitnehmer seit Jahren fordern.
Dieses hätte den Unternehmen einen Mindestspielraum für flexible Personalplanung garantiert und hätte ein Maximum an Arbeitsschutz und Arbeitnehmerrechten gewährleistet.
Aber Sie sind ja zu Verbotsparteien geworden, nicht weil es sinnvoll ist, sondern weil es Ihnen Spaß macht, freie Bürger und Unternehmer zu gängeln.
Herr Arbeitsminister, wieder einmal haben Sie eine gute Idee und eine hehre Absicht, die im Interesse aller Fraktionen des Deutschen Bundestages lag, durch unprofessionellen und dilettantischen Aktionismus, gepaart mit handwerklichem Unvermögen, zum Schaden sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer abgewickelt.
Vielleicht hätten Sie sich Insiderinformationen von Ihrem Parteifreund Sigmar Gabriel geben lassen sollen, der ja für 10 000 Euro pro Monat noch in diesem Jahr beim Fleischriesen Tönnies beschäftigt war.
Vielen Dank.