Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt am Ende der Debatte zur ersten Lesung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Es ist natürlich schon wichtig, dass wir auf die verschiedensten Bereiche eingehen. Ich glaube, es ist wichtig, mit heißem Herzen an eine Sache heranzugehen, dann aber doch mit großer Sachlichkeit die notwendigen Schlüsse aus Entwicklungen zu ziehen. Dass diese in einzelnen Bereichen mit großen Problemen verbunden und kritikwürdig sind, steht außer Frage. Aber genauso wichtig ist, dass wir dann auch die richtigen und die sachlich gebotenen Schlüsse daraus ziehen.
Bundesminister Hubertus Heil hat ja heute großartig dargestellt, welche Exzesse und dergleichen mehr es in der Fleischwirtschaft gibt. Ich bin der Meinung, dass das schon etwas übertrieben war, weil das nicht für die gesamte Fleischwirtschaft gilt, lieber Herr Bundesminister.
In einzelnen Betrieben gab es Vorfälle, die hier zu verurteilen sind, nicht aber in allen 1 300 Betrieben, die in der Fleischwirtschaft tätig sind und die mit großem Einsatz und großer Vehemenz für die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eintreten und für gute und verlässliche Arbeitsplätze sorgen. Das sollte hier in einer solchen Debatte auch dargestellt werden.
Corona kann es in jedem Betrieb geben. Das kann es in der Fleischwirtschaft geben. Wir mussten es in meinem Heimatlandkreis in einem Saisonbetrieb der Landwirtschaft miterleben – leider. Aber ich muss auch feststellen: 25 andere Betriebe hatten keinen Coronafall. Also, es ist unter Umständen auch unter hygienischen Gesichtspunkten zu betrachten.
Ich bin dem Kollegen Gerdes sehr dankbar, dass er hier sehr sachlich dargestellt hat, dass es dafür technische Lösungen geben muss und dass die vertraglichen Grundlagen eines Arbeitsplatzes in keinster Weise mit Corona in Verbindung zu bringen sind. Vielmehr müssten meines Erachtens das Arbeitsumfeld und die technischen Lösungen verbessert werden.