Wir sind da integrativ. Von daher gibt es da keine Probleme in Bayern.
Verehrte Damen und Herren, es ist aber mitentscheidend, dass wir auch weiterhin Flexibilität haben. Wenn die Fleischwirtschaft die Werkverträge in der Schlachtung und Zerlegung selbst aufgibt, ist das in Ordnung. Wenn wir sie verbieten, ist das möglicherweise auch in Ordnung. Grundsätzlich bin ich eigentlich gegen Verbote. Diese Verbotskultur, die dieses Gesetz letztendlich niederlegt, sehe ich kritisch. Dasselbe gilt insofern, als wir dann, wenn dies geschieht, die Verarbeitung nicht mit hineinnehmen; denn in der Verarbeitung brauchen wir mehr Flexibilität.
Nicht nur die Grillsaison, sondern auch Weihnachten, Ostern und die Werbekampagnen des Lebensmitteleinzelhandels erfordern Flexibilität in den wurstherstellenden Betrieben. Das muss auch weiterhin möglich sein.
Kollege Oellers hat ja dargelegt: Die Zeitarbeit ist der am stärksten regulierte Arbeitsmarkt, den es gibt.
Hier gibt es Tarifverträge. Zeitarbeiter sind in die Arbeitsverhältnisse des Betriebes integriert. Sie sind in den Betriebsrat einer Firma integriert. Das zeigt doch sehr deutlich, dass Grundlage für den Einsatz von Zeitarbeitern nicht Lohndumping ist, sondern dass dies für mehr Flexibilität bei Auftragsspitzen sorgt. Ich habe mehrere Firmen besucht, zum Beispiel in Nürnberg. Dort arbeiten in der Grillsaison viele Menschen in der Fleischwirtschaft. Wenn die Grillsaison vorbei ist, arbeiten dieselben Menschen in der Lebkuchenproduktion. Das ist arbeitsteilige Wirtschaft, die wichtig ist für unser Land, die unser Land groß gemacht hat und für viele Arbeitsplätze gesorgt hat.
Frau Präsidentin, die Kollegin Müller-Gemmeke möchte gerne eine Zwischenfrage stellen.