Leider wächst die Zahl der Kinderlosen besonders unter Akademikerinnen, und dies schwächt die Zukunftsaussichten. Die Beitragsbemessung für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sollte zu einer direkten Entlastung bei Familien mit Kindern führen; denn diese tragen überproportional zur Versicherung von Kinderlosen bei. Seit zehn Jahren liegen Elternklagen zu diesem Thema beim Bundessozialgericht in Kassel. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Aussagen von Professor Jürgen Borchert, Sozialrichter aus Darmstadt; ich hoffe, er ist Ihnen bekannt.
Die häusliche, durch die Familie getragene Fürsorge verdient als Familienarbeit sowohl für Kinder als auch für die Pflege der eigenen alten Eltern gesellschaftliche und sozialpolitische Anerkennung und Absicherung. Eine Anrechnungsfreistellung bei der Grundsicherung oder Wohneigentum tragen besonders zur Alterssicherheit bei. Die östlichen und baltischen Länder liegen hier mit einer Quote von 78 bis 96 Prozent an der Spitze. Deutschland mit circa 51,5 Prozent ist Vorletzter vor dem Schlusslicht, der Schweiz, wo es mit 42 Prozent noch schlechter um die Sache bestellt ist.
Ein Mittel zur Förderung von Wohneigentum war die Eigenheimzulage, die im Jahr 2006 leider abgeschafft wurde. Auch § 27b UStG – der Abschreibungsparagraf – fällt unter Tempi passati. Das Baukindergeld, beantragbar bei der KfW, das 2018 eingeführt wurde, war eine Entscheidung in die richtige Richtung.