Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir entscheiden mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz direkt über die Lebenssituation von 7,2 Millionen Menschen, darunter fast 1,9 Millionen Kinder. Alle diejenigen, die, aus welchem Grund auch immer, gerade nicht selber für ihre Existenzsicherung sorgen können – und das passiert nicht nur in Zeiten der Pandemie manchmal schnell und meist unverschuldet –, können sich in Deutschland auf eine Grundsicherung verlassen. Wie hoch diese ist, entscheiden wir mit diesem Gesetz.
Eine Familie mit einem 13‑jährigen Teenager erhält zukünftig 1 111 Euro und dazu Leistungen für Miete und Heizung bis durchschnittlich 620 Euro. Das macht zusammen 1 731 Euro. Ein Paar mit Kind, das einmal Vollzeit und einmal Teilzeit zum Mindestlohn arbeitet, erhält grob gerechnet einen Bruttoarbeitslohn von 2 188 Euro. Netto mit Kindergeld und Kinderzuschlag sind das 2 077 Euro, circa 350 Euro mehr als die Grundsicherung.
Wir orientieren uns mit der EVS zwar zu Recht an den unteren Einkommen und ihren Ausgaben; durch die Streichungen schaffen wir dann aber eine gesellschaftliche Gruppe, die sich, wie eben beschrieben, außerhalb anderer Milieus, auch der Milieus der niedrigen Einkommensgruppen, befindet. Das ist vor allem hart für Kinder. Kinder können an ihrer Lebenssituation nichts ändern, und deswegen haben Kinder nichts, aber auch gar nichts in der Grundsicherung für Arbeitslose zu suchen.
In kaum einem anderen Industrieland ist die Abhängigkeit von Einkommen und Bildungserfolg so groß wie in Deutschland. Es darf nicht sein, dass Kinder aus armen Familien schon mit einem Rucksack voller Steine ins Leben starten. Wir wollen eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung, die sich an den Möglichkeiten normaler Einkommen orientiert, damit niemand wegen seiner Kinder arm wird, und die für eine soziale und Bildungsinfrastruktur sorgt, die wirklich Chancengleichheit schafft, damit Kinder so sorgenfrei und unbelastet wie möglich ins Leben starten.
Was sind die Ziele in der Grundsicherung? Alte Menschen und Kranke, die wie Kinder nichts an ihrer Einkommenssituation ändern können, brauchen zum einen eine Geldleistung, die ein gutes Auskommen sichert. Aber auch hier gilt: Das alleine reicht nicht. Auch für ältere Menschen und Kranke braucht es eine soziale Infrastruktur, Unterstützung, um mobil zu sein, und Angebote, um der Einsamkeit zu entkommen. Dafür benötigen wir starke, handlungsfähige Kommunen. Unseren Beitrag vonseiten des Bundes haben wir geleistet. An dieser Stelle ein Danke an Olaf Scholz!
Wir sichern die Existenz und Teilhabe für Arbeitsuchende, aber nicht nur: Wir wollen auch, dass sie wieder Arbeit finden und ihre Existenz selbstständig sichern können. Deswegen muss die Höhe der Leistung so sein, dass man sich kulturell nicht von denen entfernt, die arbeiten gehen, dass man nicht sein Netzwerk verliert, dass man nicht aus seinen Zusammenhängen gerissen wird und aus dem allgemeinen Leben herausfällt. Aber auch das reicht im Zweifel nicht. Denn auch hier geht es um mehr; es ist bereits gesagt worden.