Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer an den TV-Geräten!
Wir diskutieren hier zwei Anträge der Fraktion Die Linke zu den Themen Crowd- und Gigworking. Lassen Sie uns kurz den tatsächlichen Istzustand umreißen.
Im Jahr 2019 lag die Zahl der Crowdworker in Deutschland bei knapp über 1 Million. Von dieser 1 Million Crowdworkern waren allerdings nur 25 Prozent tatsächlich aktiv. Die für Crowdworker über das Internet zur Verfügung stehenden Jobs können, wie Sie wissen, ganz unterschiedlicher Art sein, und auch der Schwierigkeitsgrad differiert stark.
Wer Mikrojobs im Internet übernimmt, tut dies meist, um sein derzeitiges Einkommen ein wenig aufzubessern; denn 39 Prozent der Crowdworker gehen in erster Linie einer abhängigen Beschäftigung nach, 31 Prozent befinden sich in Ausbildung oder im Studium, lediglich 8 Prozent aller Crowdworker sind selbstständig, weitere 7 Prozent arbeitslos. Ungefähr die Hälfte aller Mikroaufträge dauern zwischen 5 und 15 Minuten. 65 Prozent der Crowdworker erhalten pro Auftrag ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1,99 Euro.
Da es meistens nur zu einer sporadischen und auf einzelne Aufträge beschränkten Zusammenarbeit kommt, hat das Arbeitsgericht München bereits im vergangenen Jahr eindeutig festgelegt, dass es sich bei Crowdworkern um Selbstständige im Sinne des § 84 Absatz 1 Satz 2 HGB handelt. Das bedeutet: Sie arbeiten nach eigenem Ermessen mit eigenem Arbeitswerkzeug auf eigene Rechnung an einem Ort ihrer Wahl. Sie sind dem Auftraggeber nicht weisungsgebunden.
Sie fordern die Einführung eines Mindestentgeltes. Das ist ein sehr starker staatlicher Eingriff in den Markt. Am Ende haben wir eine staatliche Preisbindung und ein Bürokratiemonster, also die digitalisierte Ausgabe der DDR.
Zu Ihrem Antrag „Gigworking“. Statt einen Arbeitnehmer direkt im Unternehmen zu beschäftigen, wird seine Leistung eingekauft. Gigworker gelten somit auch als Selbstständige. Zustande kommt der Kontakt, wie Sie wissen, zwischen beiden Parteien über eine Internetplattform, oftmals bereits über Handyapps. Nennen wir hier beispielhaft Uber, die Sie gerade schon erwähnt haben, oder auch MyHammer. Der Gigworker stellt nicht nur seine Arbeitskraft, sondern auch seine Infrastruktur zur Verfügung. Man geht in Deutschland von circa 2 Millionen Gigworkern aus, darunter vor allem Studierende und Rentner. Die Mehrheit der Beschäftigten sieht in dieser Tätigkeit einen Nebenjob. Diejenigen, die ihn in Vollzeit ausüben, arbeiten nur vorübergehend in der Gig Economy, meist zur Überbrückung einer Arbeitslosigkeit und im Schnitt nicht länger als eineinhalb Jahre.
– Dazu kommen wir, lieber Kollege Birkwald.
Nimmt man nun die Anträge der Linkenfraktion genauer unter die Lupe, so findet man ein Konvolut an Plänen und Forderungen, die die Freiheit der Judikative – sprich: die Entscheidungen der Arbeitsgerichte – legislativ einschränken wollen. Ich sage sogar: Die Linken wollen geltende Rechtsprechung umgehen.
Die Linke möchte also wieder einmal das Prinzip der freien und sozialen Marktwirtschaft gegen von oben angeordnete Verstaatlichung austauschen, wie so oft unter dem Deckmantel angeblicher Arbeitnehmerrechte.
Doch wo deutsche Arbeitsgerichte kein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis sehen, kann auch nicht die Fraktion der Linken eines konstruieren. Daher werden wir Ihren Antrag natürlich ablehnen.
Danke schön.