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173. Sitzung
Donnerstag, 10. September 202019. Wahlperiode, 173. SitzungAntrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 93 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes wegen der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
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Herr Präsident! Machen wir kein langes Federlesen: Was wir heute wieder mal von Rechtsaußen vorgesetzt bekommen, soll eine Vorführung des Parlaments, des Parlamentarismus, eine Verhöhnung des Rechtsstaates, eine Verhöhnung unserer Demokratie sein, nicht mehr und nicht weniger. Ihnen geht es doch überhaupt nicht um eine sachliche Klärung der Düngeverordnung; das ist doch alles vorgeschoben. Sie missbrauchen unsere demokratischen Instrumente für Ihre undemokratischen Interessen.

Beifallder Abg. Dr. Franziska Brantner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Was Sie uns heute wieder aufbürden, ist an Absurdität überhaupt nicht zu überbieten.

Ja, Kolleginnen und Kollegen, die abstrakte Normenkontrollklage ist ein wichtiges Rechtsmittel für individuelle Freiheits- und Grundrechte. Aber die konstruierte Einschränkung der Eigentums- und Berufsfreiheit durch die neue Düngeverordnung, die die AfD konstruiert, ist doch schlicht absurd. Das ist eine offensichtliche gefährliche Irreführung der Allgemeinheit. Es ist billiger Populismus, nicht mehr und nicht weniger.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD

Die Rechtsauffassung der AfD ist doch: Jeder hat das Recht, die Umwelt aus Eigennutz auf Kosten und zum Nachteil aller zu verschmutzen. Sie demaskieren sich doch selbst, wenn Sie meinen, die uneingeschränkte Nutzung des Privateigentums stehe höher als öffentliche Gemeingüter. Dahinter steht bei Ihnen ein gänzlich asozialer, ultraliberaler, gemeinschaftsschädlicher Freiheitsbegriff.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD

Ich verbitte mir, das liberal zu nennen!

Mit über 50 Jahren Berufserfahrung als Bauer und nicht als Großgrundbesitzer, Herr Protschka, fühle ich mich dem Erbe, das mir mitgegeben wurde, dem Gemeinwohl und den Interessen zukünftiger Generationen tief verpflichtet.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN

Die Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums, Herr Protschka, der Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlage und der bäuerlichen Landwirtschaft sind wichtige Gemeingüter, die wir zu schützen haben.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN

Dieses Denken in Generationen, das wir Bauernkinder mitbekommen haben – Gemeinwohl- und Bodenverbundenheit –, ist Ihnen doch vollkommen abhandengekommen und fremd.

Beifallder Abg. Ulli Nissen [SPD]

Ihnen geht es um Polarisierung, um Spaltung der Gesellschaft.

Beifallbei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Ulli Nissen [SPD]

Sie wollen die Demokratie vorführen und zerschlagen. Dafür werden wir Ihnen hier keine Bühne bieten, auch nicht für solche Anträge. Wir lehnen deshalb Ihren Antrag entschieden ab.

Übrigens, ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass Sie von der FDP nicht in der Lage sind, sich zu solch einem unmöglichen Antrag klar zu positionieren. Das nehmen wir mit großem Bedauern zur Kenntnis.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN

Aber auch Ihren eigenen populistischen Antrag in dem vordergründigen Bemühen, dumpfe Stimmungen zu bedienen,

Lachendes Abg. Dr. Marco Buschmann [FDP]

lehnen wir als Grüne ab. So werden wir das Problem mit dem Nitrat nicht lösen.

Beifallbeim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Beifallbei der CDU/CSU

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