Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Das Sprichwort sagt: Was lange währt, wird endlich gut. – Dass es auch anders geht, beweist die Große Koalition mit ihrem Gesetzentwurf; denn es hat wahrlich lange gedauert, bis er vorlag.
Und außerhalb der Großen Koalition gibt es niemand, der ihn ernsthaft für gut halten würde, meine Damen und Herren.
Warum das so ist, möchte ich Ihnen an wenigen Punkten zeigen:
Erstens. Dass der Entwurf mangelhaft ist, zeigen die Koalitionäre alleine dadurch, dass sie parallel zu ihrem Erstaufschlag schon einen Änderungsantrag ankündigen, der aber noch gar nicht vorliegt. Was wenn nicht Ausdruck schlechten Gewissens ist es, wenn man etwas vorlegt, bei dem man selber merkt, dass man die Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht hat?
Zweitens. Die Ausnahmeregelungen dieses Gesetzes sind scheunentorgroß. Der Entwurf ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Und die Begründung dafür ist doch fadenscheinig. Die Integrität und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den demokratischen Gesetzgebungsprozess ist natürlich ein Rechtsgut von Verfassungsrang, Herr Kollege Schnieder. Dass Sie das bestreiten, wundert mich ernsthaft.
In Wirklichkeit war es doch so: Die SPD hat gesagt: Moment! Den Gewerkschaften fühlen wir uns nah; die wollen wir nicht mit einbeziehen. – Dann hat irgendein findiger Jurist gesagt: Ja, das können wir mit ihrer Stellung als Tarifvertragspartei begründen; dann müssen wir die Arbeitgeber auch rausnehmen. – Dann hat die SPD gesagt: Einverstanden. – Dann hat die CDU gesagt: Dann wollen wir auch was haben; dann nehmen wir doch die Kirchen raus.
Ernsthaft: Diese drei Organisationen – Arbeitgeber, Arbeitnehmer, also durch die Gewerkschaften, und die Kirchen – vertreten legitime Interessen. Ich bin froh darüber, dass sie sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen; aber natürlich haben sie eigenwirtschaftliche Interessen. Sie betreiben Bildungswerke, deren Umsätze auch von der Gesetzgebung hier im Hause abhängig sind. Sie betreiben Banken und Verlage. Und wenn man kirchliche Tätigkeit sogar so weit auffasst, dass die Wohlfahrtsverbände mit eingeschlossen sind, dann geht es um die größten Arbeitgeber in Deutschland und um Milliardenumsätze. Und dass Sie diese Interessen aus einem Interessenvertretungsgesetz herausnehmen, zeigt: Dieses Gesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse.
Wenn man in den Anwendungsbereich fällt, ist es ja gut, wie hier gesagt wurde, dass man über Personalaufwendungen und die Finanzierung Auskunft erteilen soll. Nur, Sie haben vergessen, die ganze Wahrheit zu sagen: Man kann sich ja aussuchen, ob man diese Informationen preisgibt. Der Gesetzentwurf lädt ja sogar zur Option ein. Und wissen Sie, was die schärfste Sanktion ist, wenn man sich für die Option entscheidet, die Auskunft nicht zu erteilen? Die Verweigerung eines Hausausweises, sprich: der freie Zugang zur Kantine des Bundestags wird verweigert.
Wenn es um das Vertrauen in den demokratischen Gesetzgebungsprozess geht, sollte Ihnen etwas Besseres einfallen.
Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.