Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnungseigentum ist wunderbar. Millionen Menschen haben sich so den Wunsch nach eigenen vier Wänden erfüllt. Sie leben in Eigentum und sind damit unabhängig von Vermietern und sicher vor Mieterhöhungen bis ins hohe Alter. Das von Bauminister Seehofer geplante Umwandlungsverbot ist daher völlig widersinnig, zumal das Institut der deutschen Wirtschaft gerade erst belegt hat, dass es keine Verdrängung von Mietern durch die Entstehung von Eigentumswohnungen gibt. Also hören Sie mit der Gängelung der Wohnungsmärkte auf! Lassen Sie den Menschen die Freiheit, selbst für sich vorzusorgen!
Alles hat Vor- und Nachteile; so ist es halt auch beim Wohnungseigentum: Man lebt gemeinsam, und man entscheidet gemeinsam. Bislang sind wichtige Sanierungen wegen der notwendigen Einstimmigkeit zu oft auf der Strecke geblieben. Komplizierte Beschlussquoren verhindern Modernisierung, altersgerechte Umbauten und die Nachrüstung klimafreundlicher Technologien. Die Reform des WEG ist daher absolut notwendig.
Wir Freien Demokraten haben dazu auch gute Vorschläge gemacht. So wollen wir erstens Beschlussquoren vereinheitlichen und auch im Umlaufverfahren die Mehrheit entscheiden lassen, zweitens die Nutzung digitaler Plattformen für die Abstimmung der Gemeinschaft zulassen und drittens den Verwaltungsbeirat für eine bessere Kontrolle des Verwalters verstärken. Viertens müssen Verwalter für die anspruchsvolle Arbeit, die sie leisten, ihre Sachkunde nachweisen.
Der nachgebesserte Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, enthält diese Punkte im Großen und Ganzen. Es ist ein Gesetz, das, sagen wir mal, okay ist.
Das Leben wird für viele WEGs leichter als vorher werden, aber es würde noch mehr gehen. Mit der Reform rücken Sie davon ab, die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters gesetzlich aufzulisten. Das ist ein Fehler. Natürlich könnten die Eigentümer alles kleinteilig vertraglich regeln. Aber woher sollen sie überhaupt wissen, welche Punkte es zu regeln gilt? Es kann doch nicht sein, dass die Menschen wegen allem zum Anwalt rennen müssen. Sie wollen die Befugnisse des Verwalters eingrenzen, aber Sie schaffen im Gesetz nur schwammige Rechtsbegriffe. Dass Sie in der Gesetzesbegründung typische Beispiele nennen, hilft vielleicht einem Richter, aber nicht dem Normalbürger. Daher fordern wir einen gesetzlichen Katalog. Der hätte Klarheit geschaffen.
Auch Ihr Kompromiss bei der Kostenverteilung birgt Nachteile. Wenn ein Eigentümer bei einer baulichen Maßnahme von zwei Dritteln überstimmt wird, soll er die Kosten mittragen. Für Geringverdiener oder Rentner ist das ein echter Fallstrick. Unverhältnismäßige Kosten sind davon zwar ausgenommen; aber diese Unverhältnismäßigkeit muss erst mal vor Gericht bewiesen werden. Hier wäre ein besserer Minderheitenschutz dringend notwendig gewesen. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Vielen Dank.