Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Manches von dem, was der Kollege Ullrich angesprochen hat, könnte ich jetzt mit vollster Inbrunst wiederholen,
weil verfassungsrechtliche Fragen als solche richtig beantwortet wurden.
Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung, werte Kolleginnen und Kollegen, den Entwurf eines Gesetzes, eingebracht durch Bündnis 90/Die Grünen, das vorsieht, Auslandseinsätze jeglicher Art durch das Bundesverfassungsgericht auf ihre verfassungsgemäße Legalität zu überprüfen.
Ich sage es Ihnen vorweg: Dieser Gesetzentwurf ist abzulehnen; denn er gefährdet zum einen die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten
und zum anderen die Sicherheit unserer Einsätze, ohne dass hierfür eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit besteht.
Erlauben Sie mir an dieser Stelle, dies auch zu begründen.
Zum einen: Nach dem Entwurf sollen nicht nur ein Viertel der Mitglieder des Bundestages antragsberechtigt sein, sondern auch einzelne Fraktionen. Wie groß diese Fraktionen sind, sagt der Entwurf nicht. Dass damit die politische Handlungsunfähigkeit der Bundesregierung und des Bundestages herbeigeführt werden kann, kann man nur erahnen. Sie vermischen hier die Antragsfähigkeit der abstrakten Normenkontrolle und des Organstreitverfahrens. Beide Verfahren sind aber strikt zu trennen. Und es gibt gute Gründe, diese abstrakten Rechtsfragen nur nach Antrag einer qualifizierten Mehrheit zu prüfen. Die Rechtsfolgen als solche sind fragwürdig.
Aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zuletzt spricht gegen diesen Antrag, dass eine Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht auch aus verfassungsrechtlichen Gründen schlicht nicht geboten ist. Die Entscheidung über Auslandseinsätze aller Art, ob zur Verteidigung oder im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit, obliegt nicht nur der Abstimmung durch die Regierung, sondern auch dem Beschluss des Deutschen Bundestages. Das ist das Wesen unserer Parlamentsarmee. Mit diesem Beschluss des Bundestages ist die gefestigte und langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbunden; denn es überprüfen bereits zwei Verfassungsorgane die Rechtmäßigkeit, nach einer sehr umfassenden Debatte und einer umfassenden Erörterung.
Auch über kurzfristige Auslandseinsätze muss der Bundestag immer qualifiziert unterrichtet werden. Bundestag und Bundesregierung sind Verfassungsinterpreten, die sich umgehend mit der Frage der Legalität von Auslandseinsätzen beschäftigen.
Zudem geht es bei der Entscheidung über Einsätze der Bundeswehr im Kern weniger um rechtliche, schon gar nicht um verfassungsrechtliche, vielleicht völkerrechtliche Fragen. Es geht aber im Wesentlichen um politische Fragen.
Wir sollten bedenken, welche politische Signalwirkung ein solcher Machtzuwachs des Bundesverfassungsgerichts bei der Frage von Auslandseinsätzen auf unsere Bündnispartner hätte. Aus guten Gründen hat sich das höchste deutsche Gericht bei diesen schwierigen sicherheitspolitischen Abwägungsentscheidungen bisher äußerst zurückgehalten und der Politik einen extrem weiten Einschätzungs- und Ermessensspielraum zugestanden.
Aus diesen rechtlichen und politischen Erwägungen heraus und weil es keine Rechtsschutzlücke gibt, –