Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf wessen Seite die AfD-Fraktion bei Steuerfragen steht,
haben wir auch immer wieder bei der Debatte um den Solidaritätszuschlag gesehen. Wir haben ihn für 90 Prozent, nämlich für die mit den unteren und mittleren Einkommen, abgeschafft. Für die 10 Prozent mit höheren Einkommen wollen wir ihn beibehalten. 10 Milliarden Euro, das wäre ein Steuergeschenk für Spitzenverdiener, wenn wir ihn auch für diese Gruppe abschaffen würden. Die AfD will das. Sie haben ein großes Herz für Spitzenverdiener, wir haben eines für die Mitte der Gesellschaft. Das gehört auch zur Wahrheit dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Der Sachverhalt, den Die Linke thematisiert, ist einer, über den wir reden müssen. Ist die Besteuerung in Deutschland gerecht? Entspricht sie dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und dem der Gleichmäßigkeit? Zum Anlass nimmt Die Linke einen Bericht des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2006. In diesem wird angemahnt, dass die Prüfquote bei Steuerpflichtigen mit besonderen Einkünften zu gering sei. Wenn wir uns die Situation in Deutschland anschauen, müssen wir festhalten: Ja, die Einkommens- und Vermögensungleichheit hat sich in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau stabilisiert oder sogar vergrößert.
Deswegen muss man etwas tun. Ich denke, dass wir da beispielsweise beim Tariflohn, beim Mindestlohn, aber auch bei der Vermögensteuer etwas tun können; denn wir wollen eine gerechte Besteuerung in diesem Land.
Die Problemstellung, bei der Sie mit dem Gesetzentwurf ansetzen wollen, ist schon etwas komplexer und Ihre Lösung schlichtweg nicht zielführend. Sie wollen, dass sogenannte Steuerpflichtige mit besonderen Einkünften – das sind solche in einer Höhe von über 500 000 Euro – öfter geprüft werden. Sie wollen ein Mindestprüfintervall in der Abgabenordnung festschreiben, und Sie wollen – das schreiben Sie in dem Gesetzentwurf – bei Steuerpflichtigen gemäß § 193 Abgabenordnung eine Außenprüfung mindestens einmal innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren der Linken, treffen Sie aber gerade nicht die bzw. nicht nur die, die Sie treffen wollen – die sogenannten Einkommensmillionäre –, sondern auch Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte oder Freiberufler; in § 193 werden die nämlich auch genannt. Das wären insgesamt 3 Millionen Prüfungen im Jahr, und es ergäbe sich ein Bedarf von circa 150 000 Betriebsprüfern. Damit schießen Sie weit über das Ziel hinaus, das Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorgeben erreichen zu wollen. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab.
Was wir als Servicekoalition aber vorschlagen, in den Antrag aufzunehmen, wenn Sie ihn vielleicht noch einmal stellen wollen, ist, dass Sie erstens zielgenauer adressieren, wen sie wirklich meinen und treffen wollen, und zweitens bei komplexen Themen auch etwas differenzierter und abgewogener darlegen, worum es geht. Seit dem Bericht des Bundesrechnungshofs aus dem Jahr 2006 hat sich nämlich auch im Steuerrecht einiges verändert, zum Beispiel mit der Einführung der Abgeltungsteuer. Als Quellensteuer wird diese direkt an das Finanzamt abgeführt; die Besteuerung ist so sichergestellt. Vielleicht sollten Sie in Ihrem Antrag auch einfügen, inwieweit dies zu einem Rückgang der Außenprüfungen ab 2010 geführt hat.
Auch erwähnen muss man, dass durch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung von 2009 der § 147a der Abgabenordnung zur sechsjährigen Aufbewahrungspflicht von Unterlagen der Einkommensmillionäre eingeführt wurde. Ebenso – das darf ich noch sagen – wurde in § 193 Absatz 1 AO aufgenommen, dass bei Einkommensmillionären nach § 147a Abgabenordnung Außenprüfungen wie bei Unternehmen möglich sind.
All das sind Dinge, die dazu führen, dass auch die Außenprüfungen – so die Aussagen nicht nur von mir, sondern auch vom Bundesfinanzministerium – zurückgegangen sind. Vielleicht sollten Sie das beim nächsten Mal entsprechend mit aufnehmen.
Zuletzt eine Bitte. Sie sollten verdeutlichen, dass für die Prüfung und den Personaleinsatz die Landesfinanzbehörden bzw. die Finanzämter zuständig sind. Schön wäre es – Sie haben es ja kurz angedeutet –, wenn Sie mal darlegen würden – wir helfen gerne dabei –, in welchen Bundesländern denn die Prüfungsquote bei 10 Prozent und in welchen sie bei 60 Prozent liegt. Wir sehen, dass da ein Riesenunterschied ist. Offen gestanden ist das weniger ein Problem einer in der AO festgelegten Quote, sondern der Umsetzung in den Ländern. Da sollte man genauer hinschauen. Beispielsweise hat der heutige bayerische Ministerpräsident und damalige Finanzminister Unternehmen geradezu mit seltenen Betriebsprüfungen angelockt und gesagt, das sei ein Standortvorteil.
Es ist eine Sache der Länder, wie viele Betriebsprüfer sie haben und wie sehr sie das umsetzen, was auch jetzt schon im Grunde ermöglicht ist.
So ist das nichts, da Sie weit über Ihr formuliertes Ziel hinausschießen, nämlich die Einkommensmillionäre genauer zu prüfen. Sie treffen da auch diejenigen, auf die das nicht zutrifft und für die wir das nicht wollen. Insofern: Schärfen Sie Ihren Antrag, dann können wir darüber noch einmal sprechen!