Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich letzte Woche auf der Tagesordnung gesehen habe, dass wir am Freitag über Abgabenordnung und Betriebsprüfungen sprechen, habe ich mich richtig gefreut. Ich habe mich dann sogar gefreut, eine Stunde lang über Betriebsprüfungen sprechen zu können. Jetzt ist es immerhin noch eine halbe Stunde. Aber ich habe schon festgestellt: Es ist auch schwierig, eine halbe Stunde über Betriebsprüfungen zu sprechen. Nachdem ich jetzt die einzelnen Redebeiträge der Kollegen gehört habe, kann ich sagen, dass wir uns doch über viel anderes unterhalten haben: über Probleme der Abgabenordnung mit Cum/Ex, über andere Probleme wie Solidaritätszuschlag – Abschaffung und Sonstiges – und darüber, wie man das alles sieht.
Ich wollte aber sagen, warum ich mich eigentlich gefreut habe, mal über Betriebsprüfungen zu sprechen. Denn bei den Betriebsprüfungen liegt vieles im Argen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Die Betriebsprüfung wird zwischenzeitlich teilweise als Standortnachteil angesehen, weil die Betriebsprüfungen so lange dauern, weil es ewige Rechtsunsicherheit für die Unternehmen gibt und weil natürlich – es gibt ein Mehrergebnis bei der Betriebsprüfung – dann auch hohe Zinsen anfallen, die gezahlt werden müssen, weil wir ja immer noch einen Zinssatz haben, bei dem meine Fraktion davon ausgeht, dass er verfassungswidrig ist.
Aber, meine Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen auch sagen: Die Freude hat nur relativ kurz angehalten, und zwar so lange, bis ich mir den Antrag der Linken angeguckt habe. Es ist toll, ein Mindestintervall von drei Jahren einzuführen, wenn man auf der einen Seite weiß, dass es die Länder umsetzen müssen – klassischer Vertrag zulasten Dritter –, und auf der anderen Seite natürlich auch weiß, dass dies mit den Ressourcen, die man hat, überhaupt nicht machbar ist.
Was ist aber denn machbar? Es wäre zum Beispiel machbar, die Betriebsprüfungen mehr zu digitalisieren und mehr darauf zu setzen.
Statt einzig und allein festzustellen, dass es die Einkommensmillionäre sein müssen, die wir prüfen müssen, und sich dann zu wundern, warum sie nicht geprüft werden, hätte vielleicht ein Blick in die Abgabenordnung geholfen, nämlich in den § 193 Absatz 1. Zunächst werden nämlich nur als zu Prüfende Gewerbetreibende und Freiberufler, also Menschen mit Gewinneinkünften, bezeichnet. Erst gemäß Absatz 2 können unter besonderen Umständen auch die hier angesprochenen sogenannten Einkommensmillionäre geprüft werden, nämlich dann, wenn Sachverhalte nicht aufzuklären sind, wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind oder wenn sie Vermögen für Dritte verwalten. Also kann es schon gar kein Verwundern sein, dass die Quoten immer mehr sinken.
Dementsprechend ist der Antrag wirklich einfach nur schlecht gemacht,
und dient nur dazu, Neid zu schüren auf die, die hier im Land die Steuern zahlen, und zu unterstellen – das macht nämlich Ihr Antrag –, dass alle, die ein Unternehmen haben, hier Steuern hinterziehen und nicht steuerehrlich wären. Ich freue mich trotz alledem auf die Beratung im Ausschuss. Aber ich kann an der Stelle schon sagen: Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.