Thema Kriminalität bzw. Straftaten. Wir haben die beste Bilanz seit 29 Jahren. Das Niveau der Straftaten in Deutschland ist so weit zurückgegangen, und es sinkt kontinuierlich weiter, auch gerade in den letzten Jahren, dass wir den Status von vor 29 Jahren erreicht haben. Das, finde ich, ist wirklich eine bemerkenswerte Leistung.
Und – darauf hat der Kollege Hartmann eben schon hingewiesen –: Wir haben ganz konsequent Personal aufgebaut, gerade bei den Sicherheitsbehörden: insgesamt im Feld des Bundesinnenministeriums um 16 500 Stellen, bei den Bundessicherheitsbehörden um 7 500 Stellen, insbesondere beim BKA und auch beim Verfassungsschutz. Ich glaube, das ist ein ganz besonderes Verdienst dieses Bundesinnenministers.
Thema Waffenrecht. Auch das Waffenrecht haben wir verschärft. Es gibt demnächst die Regelabfrage, und die bewirkt vor allen Dingen, dass Extremisten künftig nicht in den Besitz von Waffen gelangen.
Ich sage Ihnen aber auch ganz ehrlich – das ist bisher nicht angesprochen worden –: Wir haben uns jetzt viel über Extremismus und die daraus resultierenden Probleme unterhalten. Aber wenn wir ehrlich sind, können wir das nicht nur lösen mit „mehr Personal“. Alleine damit ist es nicht getan, sondern wir müssen auch ganz konkret über Kompetenzen reden. Die Polizei und unsere Sicherheitsbehörden, auch der Verfassungsschutz, müssen dann auch die Möglichkeiten haben, terroristische oder extremistische Netzwerke aufzudecken. Und auch wenn wir solche Netzwerke bei der Polizei haben – beispielsweise die jüngsten Fälle in Nordrhein-Westfalen oder jetzt woanders –, dann geht es, wie Sie gehört haben, um Chats in WhatsApp-Gruppen. Die haben wir bisher irgendwie per Zufallsprinzip entdeckt.
Wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir bei der Beratung über das Gesetz für den Bundesverfassungsschutz auch klar Stellung zu der Frage beziehen: Wir brauchen eine Quellen-TKÜ, und wir brauchen auch die Onlinedurchsuchung, sonst werden wir bei diesen Themen nicht effizient weiterkommen.
Wenn Sie bei Verdachtsmomenten heute schon ein Telefon abhören dürfen, ganze Gesprächsinhalte verfolgen dürfen, wenn Sie SMS-Verkehr checken können, dann frage ich mich: Wie blöd sind wir eigentlich, dass wir nicht mit der Technik mitgehen, uns der Technik anpassen, statt jetzt zu sagen: „Natürlich wollen wir auch auf WhatsApp-Verkehr zugreifen können“? So.
Letzter Punkt. Das mache ich Ihnen auch an einem viel drastischeren Beispiel deutlich: Kinderpornografie. Da echauffieren wir uns alle, und zwar völlig zu Recht; wir sind zutiefst empört. Da geht es um die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Wir bringen es aber nicht fertig, in diesem Kontext ehrlich über das Thema Vorratsdatenspeicherung zu sprechen.
– Das ist der entscheidende Schlüssel, Herr Kollege Kuhle.
– Ja, aber Sie sind doch dagegen; Sie kriegen es ja nicht geregelt. Sie kapieren es ja nicht.
Ich sage es Ihnen ganz deutlich: Sie müssen an diese Internetverbindungen ran,
sonst können Sie das Netzwerk von Kinderpornografieverbrechern nicht aufklären. Sie verhindern das. Das sage ich Ihnen ganz deutlich.
An dieser Stelle wird sehr deutlich, wer es ernst meint mit dem Schutz der Kinder. Wer Kinderpornografienetzwerke aushebeln will, der braucht die Mindestspeicherfristen, der braucht den Zugriff auf den Austausch dieser Personen im Internet.
Zu einer Zwischenbemerkung erteile ich das Wort dem Kollegen René Springer, AfD.