Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, wir waren diesmal nicht diejenigen, die das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben.
Trotzdem ist es nett, dass wir darüber reden können.
Meine Damen und Herren, dass sich jetzt die FDP so massiv für die sofortige Ratifizierung von CETA einsetzt, ausgerechnet die FDP, ist schon ein Hinweis darauf, dass dieses Abkommen mehr den Großkonzernen nützen könnte als dem einfachen Bürger.
Normalerweise bringt eine Regierung einen solchen Gesetzentwurf ein. Die FDP wollte aber nicht regieren, wie wir wissen. Vielleicht haben das aber noch nicht alle gemerkt. Denn so einen Gesetzentwurf einzubringen, obwohl CETA ja in weiten Teilen bereits in Kraft ist – nur wenige Abschnitte sind von der vorläufigen Anwendung ausgenommen –, ist, wie gesagt, normalerweise Angelegenheit einer Regierung und nicht der Opposition.
Meine Damen und Herren, welche Bestandteile des CETA-Vertrages werden zurzeit nicht angewendet? Nicht angewendet wird vor allem der Investitionsschutz. Ich will nicht wissen, welche zweifelhaften Motive die FDP dazu bringen, sich für die Sonderklagerechte für ausländische Investoren im Rahmen von CETA starkzumachen. Warum ein Sondergericht für ausländische Investoren? Taugen denn unsere nationalen Gerichte nicht? Trauen Sie unseren Richtern nicht? Oder sind Unternehmensinteressen bei einem Sondergericht vielleicht leichter durchzusetzen als bei einem ordentlichen deutschen Gericht?
Das ist die Kernfrage. Genau das wollen Sie nämlich. Wir haben unseren Antrag zur Verhinderung dieser Paralleljustiz bereits vorgelegt.
Meine Damen und Herren, auch der Deutsche Richterbund kritisiert diese Paralleljustiz. Er spricht von der „Einrichtung eines Gerichts, dem auch weiterhin demokratisch gesetztes Recht als Entscheidungsbasis fehlt“. Der Richterbund warnt, dass der Investitionsschutz – ich zitiere noch einmal – „zu einem Geschäftsmodell einer Klageindustrie oder unlauterer Investoren verkommt“. Er prangert an, dass die staatliche Gerichtsbarkeit geschwächt wird. Aufgrund ihrer Stellung seien Investitionsschiedsgerichte in der Lage, Entscheidungen nationaler Verwaltungen und Gerichte zugunsten eines Investors außer Kraft zu setzen. Meine Damen und Herren, der Deutsche Richterbund warnt:
Eine überzeugende Regelung des Investitionsschutzes kann jedoch nur gelingen, wenn auch der Gaststaat und seine Bürger äquivalenten Rechtsschutz vor dem Investor erhalten.
Genau das haben diese Gerichte nicht, und deshalb lehnen wir sie ab, meine Damen und Herren. So einfach ist die Welt.