Herr Kollege, Sie kennen ebenso wie ich die Grundrechtseinschränkungen, die für Soldatinnen und Soldaten gelten. Es ist interessant, dass Sie hier immer wieder argumentieren: Die werden ja quasi nur rekrutiert, und erst wenn sie 18 sind, geht es richtig los. – Meine zentrale Frage ist: Warum gelten dann eigentlich diese Grundrechtseinschränkungen auch für diejenigen, die sich schon vor 18 von der Bundeswehr haben rekrutieren lassen? Da ist keine Logik drin. Diese Grundrechtseinschränkungen zeigen nämlich, dass sie in den ganz normalen Ablauf der Bundeswehr eingebunden werden, außer ganz konkret hinsichtlich der Ausbildung an der Waffe. Beantworten Sie mir die Frage: Warum gelten diese Grundrechtseinschränkungen auch bei unter 18-Jährigen?