Nein, ich möchte gern fortführen. – Der größte Posten ist die Rente. 106 Milliarden Euro entfallen auf Leistungen an die Rentenversicherung und rund 8,3 Milliarden Euro auf die Beteiligung des Bundes an der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung. So entlasten wir die Kommunen. Einen ebenfalls großen Anteil machen die Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch aus. Für arbeitsmarktpolitische Leistungen und Programme stellt der Bund zusätzlich zu den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit 48 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon entfallen 44 Milliarden Euro auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dazu gehören Ausgaben in Höhe von 23,4 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II. Für die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind 11 Milliarden Euro und für Leistungen für Eingliederung in Arbeit 5 Milliarden Euro eingeplant. Damit stehen konstant hohe Beträge für den flexiblen und bedarfsorientierten Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und für eine passgenaue Unterstützung bereit.
Wichtig ist mir auch ein kleinerer Posten – er wurde heute schon angesprochen – mit hoffentlich großer Wirkung: die Mittel zur Einführung der digitalen Rentenübersicht. Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig individuelle Informationen über ihre Altersvorsorgeansprüche auf einem internetbasierten Portal abrufen können. Im Jahr 2021 sind hierfür 6 Millionen Euro veranschlagt. Damit setzen wir ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, das den Bürgern eine bessere Übersicht über ihre späteren Bezüge bereitstellen wird.
Für die Umsetzung der KI-Strategie für die Jahre 2021 bis 2024 stehen insgesamt 78 Millionen Euro bereit. Die Mittel dienen der Entwicklung und Anwendung von künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushaltsentwurf spiegelt die Auswirkungen der Coronapandemie auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt wider. Bereits die aktuellen Zahlen vom September zeigen leichte Zeichen der Besserung. Auch die neuesten Konjunkturaussichten fallen wieder positiver aus. Wenn die Wirtschaftsleistung wie prognostiziert im nächsten Jahr um 3,2 Prozent zulegt, wird mit einem Rückgang der Zahl der Arbeitslosen um circa 100 000 im Jahresdurchschnitt gerechnet, so eine Studie des IAB.
Wichtig ist dann auch, so schnell wie möglich aus der Kurzarbeit wieder herauszukommen. Die erfolgreiche Maßnahme dient nicht zur Sicherung des Lebensstandards; sie hat den vorrangigen Zweck, das Überleben der Unternehmen in einer Krise zu sichern und so Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Mitnahmeeffekte gehen letztendlich zulasten der Beitragszahler. Dort, wo Kurzarbeit weiterhin notwendig ist, sollte die freigewordene Zeit möglichst für Weiterbildung genutzt werden. Hierfür stehen Förderungsmöglichkeiten bereit. Denn dann kann die Krise tatsächlich zu einer Chance werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeitswelt ist einem stetigen Wandel unterworfen. Es ist unser aller Aufgabe, diesen Wandel zu gestalten. Durch die Coronapandemie sind innerhalb von Tagen und Wochen ganz neue Herausforderungen auf uns zugekommen. Millionen Beschäftigte haben sich in kürzester Zeit auf eine digitalere Form der Arbeit, oft von zu Hause aus, umgestellt. Millionen Beschäftigte mussten und müssen immer noch mit weniger Geld auskommen. Arbeitsuchende haben es schwerer, einen Arbeitsplatz zu finden. Der Beginn der Ausbildung ist mit Unwägbarkeiten verbunden. Dass es dennoch gelungen ist, die größten Härten abzufedern und Beschäftigung zu sichern, zeigt: Deutschland ist ein leistungsstarker Sozialstaat.
Gerade in der Krise ermöglicht uns das gute Wirtschaften der letzten Jahre Handlungsspielräume, sorgen unsere solidarischen Sicherungssysteme für gegenseitige Unterstützung. Der Haushaltsentwurf 2021 zeigt, dass wir diesen Weg weitergehen.
Vielen Dank.