Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch vor einem Jahr blickten wir, auch dank der erfolgreichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Großen Koalition, auf hervorragende Eckdaten: Die Arbeitslosigkeit hatte sich um ein Drittel reduziert, Millionen neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen sind entstanden und die Bruttolöhne um mehr als ein Viertel gestiegen.
Die Verbreitung des Covid-19-Virus Ende letzten Jahres und die Entwicklung der Pandemie stellt für uns alle eine Zäsur dar. Der Staat und alle Bürger waren schon lange nicht mehr so gefordert wie heute. Der Bundestag hat schnell gehandelt, damit den Betroffenen zügig geholfen werden kann. Die Verwaltungen des Bundes und der 16 Bundesländer sowie der Städte und Kommunen arbeiten seit März dieses Jahres mit Hochdruck daran, dass die Hilfen vor Ort beantragt werden können und die Empfänger umgehend erreichen. Auch mein Dank, genauso wie der meiner Vorrednerin Kerstin Tack und meiner Vorredner, gilt den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen und Jobcenter, die dafür gesorgt haben, dass Sozialleistungen weiter pünktlich gezahlt und die Anträge auf Kurzarbeitergeld trotz aller Umstände effizient bearbeitet wurden.
Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. So können Unternehmen ihr Personal bei Auftragsausfällen weiter beschäftigen. Das Kurzarbeitergeld hilft damit, Kündigungen zu vermeiden, und ist eine der wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in dieser Krise.
Durch das Sozialschutz-Paket I und II haben wir weitere Erleichterungen geschaffen. Ein Betrieb kann bereits früher Kurzarbeit beantragen, und Leiharbeiter können Kurzarbeitergeld beziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für ihre kurzarbeitenden Beschäftigten allein tragen müssen, werden durch die Bundesagentur für Arbeit in pauschalierter Form erstattet. Für Beschäftigte, deren Arbeitsentgelt um mindestens die Hälfte reduziert ist, haben wir eine Verbesserung eingeführt: Für sie wurde das Kurzarbeitergeld deutlich erhöht.
Auch können Arbeitnehmer während der Kurzarbeit eine Weiterbildung absolvieren und werden hierbei durch Zuschüsse gefördert. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Arbeitsmarkt zu stabilisieren und Arbeitslosigkeit zu verhindern. Sie sind eine Brücke in die Zeit der wirtschaftlichen Erholung, Frau Schielke-Ziesing.
Darüber hinaus haben wir den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende und auch den Zugang zur Sozialhilfe erleichtert.
Der vorliegende Haushaltsentwurf steht verständlicherweise auch im Zeichen der Coronapandemie. Der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der größte Etat des Bundeshaushaltes, wird sich voraussichtlich von den ursprünglich geplanten 150 Milliarden Euro auf 164 Milliarden Euro erhöhen; erfreulicherweise weniger, als der coronabedingte Nachtragshaushalt für 2020 vorgesehen hatte.