Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit dem ersten Tag dieser Legislaturperiode ist doch klar, dass dieses Parlament eine Entscheidung treffen muss. Entweder wir verändern das geltende Wahlrecht und der nächste Deutsche Bundestag wird kleiner, oder wir lassen das Wahlrecht so, wie es ist, und laufen Gefahr, dass der nächste Deutsche Bundestag noch größer wird.
Das, was Sie jetzt hier vorhaben, hätten sich aber wohl nicht mal die hartgesottenen Wahlrechtsberichterstatter aus den Fraktionen vorstellen können; denn Sie wollen das Wahlrecht verändern, und der nächste Deutsche Bundestag wird trotzdem größer.
Deswegen ist Ihre Reform objektiv ungeeignet, auf das drängende Problem eines XXL-Bundestages zu antworten. Ihre Vorlage ist ein absoluter Schuss in den Ofen, und Sie sollten sie lieber zurückziehen, als sie heute hier zur Abstimmung zu stellen, meine Damen und Herren.
Dass das Ganze objektiv nicht dazu führt, dass der nächste Deutsche Bundestag kleiner wird, haben alle Expertinnen und Experten in der Anhörung am Montag bestätigt.
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat es bestätigt. Deswegen müssen Sie anerkennen, dass das hier kein sinnvoller Vorschlag ist, meine Damen und Herren. Und das liegt in erster Linie daran, dass der entscheidende Hebel für die Verringerung der Größe des Deutschen Bundestages in der nächsten Legislaturperiode von Ihnen erst 2025 ins Werk gesetzt wird, und das ist die Verringerung der Wahlkreiszahl.
Es liegt aber heute ein Entwurf von FDP, Grünen und Linkspartei vor, der genau das vorsieht: eine Verringerung der Wahlkreiszahl für die nächste Bundestagswahl. Damit könnten wir vor die Bürgerinnen und Bürger treten und sicherstellen, dass der Bundestag sich bei der nächsten Bundestagswahl schon selber reformiert hat, meine Damen und Herren.
Jetzt werden manche von Ihnen sagen: Wie soll das denn gehen? Die Wahl findet ja schon im September 2021 statt. – Ja, meine Damen und Herren, da müssen die Bürgerinnen und Bürger aber auch wissen, dass Sie diese Situation bewusst herbeigeführt haben,
weil Sie es den Sommer über verschleppt haben,
weil Sie mit Absicht abgewartet haben, bis die ersten Aufstellungsversammlungen beginnen, um dann zu sagen: Die Reduzierung der Wahlkreiszahl können wir aber erst 2025 machen. – Das ist schäbig, meine Damen und Herren, und das trägt nicht dazu bei, dass das Ansehen dieses Parlaments steigt, sondern es trägt eher dazu bei, dass das Ansehen dieses Parlaments abnimmt.
Das Wahlrecht zur Bundestagswahl kann schon heute von Wahlrechtsexpertinnen und ‑experten kaum erklärt werden. Sie müssen doch einsehen, dass die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung der Volksvertretung auch etwas damit zu tun hat, wie die Legitimation der Volksvertretung in der Bevölkerung aussieht.