Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie kann man als SPD hier so einen Beitrag bringen!
Ich habe den Eindruck, Ihnen ist nicht mehr zu helfen. Sie verabschieden sich mit dieser Wahlrechtsreform von dem Erfolgswert Gleichheit und vom Wahlgrundsatz des Vollausgleiches. Ich frage Sie mal: Geht es Ihnen eigentlich so gut, das hier so schönzureden, meine Damen und Herren?
Als Zweites. Für diejenigen, die die Einbringung des Gesetzentwurfs nicht mitgekriegt haben, meine Damen und Herren: Heute gab es schon mal eine kleine Änderung. Haben Sie das bemerkt? Heute wird vom Kollegen Frieser nur noch darum gebeten, den Gesetzentwurf bitte nicht so schlechtzureden.
Am 18. September hörte sich das Ganze noch anders an. Da hieß es, diese Reform solle sich als eine der besten erweisen,
die in letzter Zeit auf den Weg gebracht wurden.
Man überschlug sich förmlich.
Herr Frieser war nicht in der Anhörung,
sonst hätte er wahrscheinlich mitbekommen, meine Damen und Herren, wie dieser Gesetzentwurf verrissen wurde, und zwar unisono. Bis auf einen Sachverständigen haben alle Expertinnen und Experten diesen Gesetzentwurf verrissen: Das Gesetz ist verfassungsrechtlich „prekär“; das Gesetz, das Verrückte macht; ein Schleudertrauma bei der Berechnung; das Gesetz schadet der Akzeptanz unseres Wahlrechts usw., usf. – Herr Frieser, das haben Sie sich erspart, aber mitgekriegt haben Sie es anscheinend doch, sonst hätten Sie das so nicht relativiert.
Meine Damen und Herren, die Kritik am Entwurf des Wahlgesetzes ist vernichtend. Der Gesetzentwurf ist schlecht. Er ist eine Zumutung. Der Entwurf ist handwerklich grottenschlecht. Auch das, meine Damen und Herren, bringen Sie noch nicht mal zustande. Inhaltlich ist er völlig ungeeignet, den Bundestag zu verkleinern. Es wird keinen Dämpfungseffekt geben! Sagen Sie doch den Bürgerinnen und Bürgern mal, dass Sie in diesem Thema überhaupt nicht handlungsfähig sind und alles Schein statt Sein ist, meine Damen und Herren.
Sie brechen mit dem Wahlgrundsatz des Vollausgleichs. Damit stellen Sie das personalisierte Verhältniswahlrecht infrage. Es hat keinen Dämpfungseffekt.