Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Inkraftsetzung der Europäischen Sozialcharta, das heißt die völkerrechtlich verbindliche Konvention von souveränen europäischen Staaten, im Jahr 1965 war ein zivilisatorischer Meilenstein. Es ist eine Errungenschaft, und es ist richtig, dass heute endlich auch die revidierte Europäische Sozialcharta ratifiziert wird.
Damals, 1965, war Deutschland Vorreiter. Es war fünftes Land, und nach der deutschen Ratifizierung trat die Europäische Sozialcharta in Kraft. Sie beinhaltet das Recht auf Arbeit – das ist hier schon ausgeführt worden –, viele wichtige soziale Rechte. Heute ist Deutschland Nachhut, fast Schlusslicht. 34 europäische Staaten haben die 1999 in Kraft getretene und aktualisierte revidierte Sozialcharta schon ratifiziert, und heute, 24 Jahre nach der Verabschiedung, kommt endlich auch die Bundesregierung dazu, diese revidierte Europäische Sozialcharta zu ratifizieren. Diese Verzögerung ist aus unserer Sicht völlig unakzeptabel.
Aber nicht nur das – das ist hier schon ausgeführt worden –: 16 Ausnahmen werden beansprucht. Sie betreffen etwa das Recht auf Wohnung, das Recht auf Beteiligung an den Arbeitsbedingungen, das Recht auf Schutz bei Kündigung oder das Recht auf Schutz gegen Armut. All das wird ausgenommen, und auch das finden wir völlig inakzeptabel. So weit gehende Ausnahmen sind nicht hinzunehmen.
Es ist ja keine linksradikale Forderung, die Sozialcharta ohne Wenn und Aber, wie wir das in unserem Antrag fordern, zu ratifizieren. Frankreich hat am Anfang dieser Legislatur sehr viel von der deutsch-französischen Zusammenarbeit geredet. Frankreich hat alle Artikel ratifiziert – übrigens auch das Zusatzprotokoll über Kollektivbeschwerden –, und das sollte ein Vorbild sein.
Ganz deutlich wird in dieser Debatte der Charakter der AfD. Die AfD möchte die Sozialcharta direkt abschaffen. Der antisoziale Charakter der AfD wird hier sehr deutlich.
Wir haben zwei Anträge gestellt, einmal zur Ratifizierung ohne Wenn und Aber und zur Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Das nämlich ermöglicht zum Beispiel Gewerkschaften und kollektiven NGOs, beim zuständigen Ausschuss Beschwerde einzulegen, wenn soziale Rechte verletzt werden. Soziale Rechte sind nur dann wirkungsvoll, wenn es auch ein Umsetzungsinstrumentarium gibt. Also bitte: Stimmen Sie diesen Anträgen zu!
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.