So kann man auch ein bisschen helfen, dass nicht immer nach oben geguckt werden muss, um zu erkennen, wo der einzelne Beifall herkam.
Es ist aber auch eine Frage der Berechnung, dass man zum Beispiel nicht immer erst im Zweijahresrhythmus die steuerlichen Grundfreibeträge anpasst, sondern dass das jetzt im Jahresrhythmus erfolgt. Das ist nach meiner Meinung auch eine Frage der Gerechtigkeit. Die stärker und klarer differenzierte Berücksichtigung der entsprechenden Freigrenzen und der Pfändungsschutz für Kultusgegenstände, also des Glaubens in diesem Fall, sind, glaube ich, auch eine sehr kluge Anpassung an die heutige Zeit. Das sind viele, viele Aspekte – ich könnte noch mehrere ergänzen –, die dieses Gesetz wirklich zu einem guten Gesetz machen.
Insgesamt ist dieses Gesetz nach meiner Meinung eine Win-win-Situation; denn es schließt sehr viele Personen mit ein, die von diesem Gesetz profitieren: die Schuldner, die Gläubiger, aber auch Banken, denen klar gesagt wird, was eben auch nicht geht, wo sie sich in Zurückhaltung üben müssen. Insgesamt bin ich der Meinung, dass hier ein sehr gutes Gesetz als Ausdruck einer guten Rechtspolitik vorliegt, dem wir, glaube ich, alle zustimmen können. Ich bin gespannt, ob dies auch gelingt.
Ich freue mich, nach meinen guten Vorrednern – Frau Dilcher, das war ja fast eine Vorlesung, die man auch Studierenden zeigen könnte –
zu sehen, ob wir jetzt auch alle diesem Gesetz zustimmen können. Ich kann Ihnen allen ungefähr mindestens eine Minute schenken.
Danke schön.