Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Beratung über die Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU steigen wir tief ein in den Morast und die Unlogik des EU-Rechts. Das ist halt das Ergebnis, wenn links-grüne Ideologie zu Recht wird.
Kein Wunder, dass die Briten da ausgestiegen sind. Übrigens, Herr Seif, ich hätte einen Gesetzentwurf zu deren Aufenthalt erst gemacht, wenn der Vertrag steht. Das wird noch spannend.
Deutschland ist ein Mitglied der EU und damit verpflichtet, Änderungen in EU-Richtlinien in deutsches Recht umzusetzen. Hier betrifft es die Migration, spezifischer: die Freizügigkeit. Freizügigkeit bedeutet ja, dass Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats sich in Deutschland aufhalten und arbeiten dürfen und kein Visum benötigen. Das gilt selbstverständlich auch für Ehepartner und Kinder, selbst wenn sie keine Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der EU haben.
Nun hat Deutschland aber von der EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren kassiert, weil es die Neuerungen der Freizügigkeitsrichtlinie nicht umgesetzt hat. Und wie das in Brüssel immer gerne so läuft, macht man sich da Gedanken, wie man die Freizügigkeitsregeln den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen kann. Und diese gesellschaftlichen Entwicklungen entsprechen natürlich den Vorstellungen derer, die schon die Ehe und die eingetragene Partnerschaft für antiquiert halten, und folgt lieber Personen mit devianten Geschlechtsidentifikations- und Partnerschaftsmodellen statt dem Konzept, das funktioniert. Kurzum: Aufenthalt und Einreise sollen für Familienangehörige in auf- und absteigender Linie sowie für nahestehende Personen erleichtert werden.
Jetzt kommen wir zum Kern der Sache: Wer ist denn eine nahestehende Person? Per Definition ist das eine Lebensgefährtin oder ein Lebensgefährte, mit der oder dem die Person eine ordnungsgemäß bescheinigte auf Dauer angelegte Gemeinschaft eingegangen ist, die aber eben keine eingetragene Partnerschaft oder Ehe ist oder der oder dem der Unionsbürger mindestens zwei Jahre Unterhalt gewährt oder mit der oder dem der Unionsbürger mindestens zwei Jahre zusammengelebt hat,
ohne dass gesagt wird, in welchem Zeitraum das ist.
Da stelle ich mir schon folgende Fragen: Was ist denn eine ordnungsgemäße Bescheinigung der Beziehung, wenn es keine Ehe ist?
Und hat jemand § 3a Absatz 1 Satz 1 a erfüllt, wenn er beispielsweise zwei Jahre lang Geld per Western Union nach Nigeria transferiert?
Ist dann die Nigerianerin nachzugsberechtigt? All das wird im Endeffekt nicht beantwortet in dem Gesetzentwurf.
Ich sage Ihnen was: Wir brauchen eigentlich gar keine nahestehenden Personen.
Wir brauchen ein Bekenntnis zur Ehe und für die Homosexuellen meinetwegen auch zur eingetragenen Partnerschaft.
Denn die Ehe ist doch ein Bekenntnis zu dem erwählten exklusiven Lebenspartner – auch dem Staat gegenüber –, mit diesem Lebenspartner eine dauerhafte Gemeinschaft einzugehen.
Ihre links-grüne Dekonstruktion der Ehe ist eine Gefahr für die Stabilität des Aufenthalts- und Freizügigkeitsrechts und auch übrigens ein Anschlag auf das Sozialsystem.
Das kam in der Anhörung bzw. im Sachverständigengutachten durchaus vor. Da gab es tatsächlich eine Diskussion – Herr Seif hat sie aufgegriffen – darüber, ob ein Aufenthaltstitel Voraussetzung für Sozialleistungen sein soll. Und wir sagen da ganz klar: Ja, und es muss noch viel mehr Voraussetzung für den Bezug von Sozialleistungen sein.
Ich greife das Beispiel auf, das in einem Gutachten erwähnt ist. Da geht es um eine nichterwerbstätige rumänische Frau und ihren rumänischen Lebensgefährten. Die beiden sind nicht verheiratet, haben zwei Kinder, und der Mann arbeitet in einer halben Stelle, verdient 850 Euro und stockt auf. Die Frage war: Darf sie hartzen? – Die Position der Vernunft und die der AfD gleichsam
ist natürlich: Nicht einmal der Vater hat etwas in unserem Sozialsystem verloren. Wir als AfD sagen ganz deutlich: Freizügigkeit in der EU ist eine gute Sache, aber nur bei komplettem Ausschluss von Sozialleistungen.
Nur wer sich und seine Familie hier selbst verhalten kann, darf dauerhaft hier sein. Deswegen hätten wir nicht einmal für den rumänischen Mann die 850 Euro aufgestockt. Das müssen Sie sich merken: Das Recht des fleißigen deutschen Arbeitnehmers, etwas von seinem Lohn zu haben, wiegt schwerer als das vermeintliche Recht eines Zuwanderers, vom fleißigen deutschen Arbeitnehmer verhalten zu werden.
Diese Abwägung treffen wir leider sehr, sehr selten noch in diesem Bundestag und in der EU an.
Der Gesetzentwurf ist völlig kontraproduktiv. Wir müssen die Freizügigkeitsrichtlinie auf EU-Ebene angreifen, und da liegt noch viel Arbeit vor uns. Dieser Gesetzentwurf ist abzulehnen.
Haben Sie vielen Dank.