Der AfD wünschen wir wenig nahestehende Personen.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Beschlussfassung zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt Deutschland seine Verpflichtung, die EU-Freizügigkeitsrichtlinie vollständig in nationales Recht umsetzen.
Darüber hinaus schaffen wir aufenthaltsrechtliche Lösungen für heute in der EU lebende Britinnen und Briten nach Ende der Brexit-Übergangsfrist. Wir helfen unseren Azubis und Studierenden, ihre bereits begonnenen Studien oder Ausbildungen im Vereinigten Königreich zu beenden – mit BAföG. Liebe Studierende, wer einen Bachelorstudiengang begonnen hat, kann ihn auch abschließen. Das Gleiche gilt für Ausbildungen und für Masterstudiengänge.
Auf der Zielgeraden haben wir beachtliches Tempo entwickelt und in den letzten zwei Wochen geprüft, recherchiert, Änderungsvorschläge gelesen und gegengelesen. Auf Initiative der Opposition gab es eine Anhörung im Fachausschuss, die von den Fraktionen einstimmig getragen wurde. Wir haben im wahrsten Sinne des Wortes parlamentarische Kärrnerarbeit geleistet. Dass Exekutive und Legislative, Koalition und Opposition gemeinsam so konstruktiv um Verbesserung ringen können, verdeutlicht mir, welch hohes Gut die parlamentarische Demokratie ist.
Ich freue mich, dass von nun an nicht nur die Kernfamilie von Unionsbürgern einreisen darf, sondern unter dem Begriff der „nahestehenden Personen“ auch pflegebedürftige Tanten und Onkel, Kinder in Vormundschaft und Pflege sowie Lebensgefährten zuzugsberechtigt sind.
Ich freue mich auch, dass Lebensgefährten keine amtliche Bescheinigung als Beweis vorlegen müssen. Ein gemeinsames Konto, ein gemeinsamer Mietvertrag, die gemeinsame Anschrift oder auch gemeinsame Kinder können ausreichen, um das glaubhaft darzulegen.
Es freut mich, dass wir mit den Änderungen Anliegen unter anderem der Verbände binationaler Paare, des Paritätischen, des bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel sowie des Bundesrates entsprechen konnten. Deshalb freue ich mich besonders darüber, dass die viel kritisierte Abschaffung der fiktiven Prüfung von Aufenthaltsrechten von Unionsbürgern durch die Sozialgerichte ausbleibt. Zahlreiche Unionsbürger, die einen objektiven Aufenthaltsgrund erfüllen und zumeist an der Armutsgrenze leben, dürfen wie bisher existenzsichernde Sozialleistungen erhalten. Wir haben die Abschaffung abgeschafft, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Für den lösungsorientierten Austausch bedanke ich mich beim Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Mayer – leider nicht da –, bei den Fachpolitikern von Union und Opposition sowie den gehörten Expertinnen und Experten. Es ist gut, dass das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission nun ad acta gelegt werden kann. Die europäisch verordnete Erleichterung wird mit diesem Gesetz eine wirkliche Erleichterung.
Herzlichen Dank.
Mit Maske! Es ist mir auch schon passiert, dass ich sie vergessen habe.
– Das kann jedem passieren. Aber dann kriegt man einen entsprechenden Hinweis.
Herr Kuhle, bitte.